1. Einführung
Die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzrechts für die Europäische Union war das Ziel, auf dessen Verwirklichung vier Jahre lang hingearbeitet wurde. Das Ergebnis ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), welche am 04. Mai 2016 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie wird am 25. Mai 2018 in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Da die EU-DSGVO als Verordnung ausgestaltet ist, bedarf sie keiner Umsetzung in nationales Recht und wird in Deutschland in weiten Teilen das heute anwendbare Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzen. Aus der EU-DSGVO ergibt sich ein weitreichender Umsetzungsbedarf für die Unternehmen.
Neue Chancen durch das Aufbrechen von Branchengrenzen
von Philipp Harrschar & Daniel Scheu
Top-Manager in Banken sind derzeit nicht zu beneiden. Im Spannungsfeld von Regulierung und Innovation ist die Liste der Aufgaben mit höchster Priorität lang: Digitalisierung, Renovierung von IT, Blockchain als Enabler neuer Geschäftsmodelle, Niedrigzinsproblematik oder das Segment der Regulierungsanforderungen sind offensichtlich Auslöser für Mammut-Projekte. Etwas verborgener kommt eine langfristige Veränderung daher, deren Tragweite heute noch nicht abgeschätzt werden kann: Das Aufbrechen der traditionellen Bankenbranche, die sich alleine um alle Finanzdienstleistungen für ihre Privat- und Firmenkunden kümmert.
Jedes Unternehmen das Versicherungsgeschäfte betreibt, unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses dient in erster Linie dem Schutz der Versicherten und legt die Höhe der Eigenmittel fest über den eine Versicherung verfügen muss, um ihren Kunden stets eine ausreichende Kapitaldeckung zu garantieren. Außerdem regelt sie, in welche Vermögenswerte und Instrumente eine Versicherung in welcher Höhe investieren darf. Anfang 2016 trat die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts Solvency II in Kraft. Was ändert sich dadurch für Versicherer?
Interview mit Dr. Matthias Kramer
Alles digital, alles disruptiv? Immer mehr Unternehmen stellen ihre klassischen Businessmodelle in Frage und suchen nach neuen, digitalen Geschäftsfeldern. Welche Probleme bei der Implementierung neuer Technologien und Services entstehen und wie Unternehmen diese Herausforderungen meistern können, weiß der Innovationsexperte Dr. Matthias Kramer.
Autor: Steffen M. Hahn, CFA, Director Institutional Business Germany
Bald ein Dreivierteljahr ist nach dem Inkrafttreten von Solvency II vergangen. Die im Rahmen der geforderten integrierten Unternehmenssteuerung geforderten Prozesse und neue Berichtspflichten sind nun gelebte Realität und haben gerade in den ersten Monaten viele Ressourcen gebunden. Doch ist das Solvency II durch seinen prinzipienorientierten Ansatz auch mit vielen Freiheiten verbunden, die insbesondere die Kapitalanleger der Versicherungsunternehmen zunehmend zu schätzen lernen:
Viele Restriktionen und Vorschriften sind entfallen, sei es bezüglich der zulässigen Investitionsvehikel oder zum Beispiel im Hinblick auf Ratingrestriktionen. An die Stelle der Vielzahl von konkreten Regeln treten das verfügbare Eigenkapital und der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle).
Beim ersten Kratzen im Hals einloggen und loschatten, beim nächsten Ausschlag per Smartphone ein Foto schießen und dem Doktor senden, dann online gehen und per Videotelefonie beraten werden. So sieht der moderne Arztbesuch aus, denn er erfolgt virtuell. Telemedizin bietet schon jetzt verschiedene Möglichkeiten der medizinischen Konsultation und bringt viele Vorteile, besonders für Berufstätige oder Menschen, die das Haus nicht verlassen können.