Das bedeutet konkret, dass die Kapitalanlage als solche nicht mehr durch externe quantitative Vorschriften eingeschränkt wird, sondern der Versicherer sich selbst entsprechende interne Vorschriften gibt, deren Freiheitsgrade wesentlich von dem vorhandenen Know How und den gegebenen internen Ressourcen abhängen.
Denn Versicherer dürfen lediglich in Vermögenswerte und Instrumente investieren, deren Risiken das betreffende Unternehmen angemessen erkennen, messen, überwachen, managen, steuern und berichten sowie bei der Beurteilung seines Gesamtsolvabilitätsbedarfs angemessen berücksichtigen kann.
Diese neuen Freiheiten eröffnen Versicherungsunternehmen auch in der die Kapitalanlagen dominierenden Anlageklasse der festverzinslichen Wertpapiere neue Möglichkeiten. Neben dem seit Jahren zu beobachtenden Trend zu einer immer stärkeren Globalisierung der Rentenanlagen treten zunehmend auch Marktsegmente in den Vordergrund, die bislang wenig Beachtung fanden oder nicht erwerbbar waren.
So rücken aktuell bei vielen Versicherungsunternehmen zum Beispiel Senior Secured Loans zunehmend in den Fokus, eine Anlageklasse mit aus unserer Sicht vergleichsweise attraktiven Renditeerwartungen, die zugleich Zugang zu einem neuen Emittentenspektrum bietet. Diversifizierende Effekte lassen sich ebenfalls durch die Investition in Immobilienfinanzierungen generieren, z.B. im Bereich von US-Gewerbeimmobilien. Das Spektrum nachgefragter Strategien reicht hierbei bis tief in den Bereich der sogenannten Alternative Investments, in dem sehr spezialisierte Asset Manager Strategien wie z.B. Rettungsfinanzierungen („Rescue Financing“) verfolgen.
Dabei bietet sich nun verstärkt die Möglichkeit, dass die Asset Manager ihre originäre Strategie verfolgen können, ohne zum Beispiel durch - regulatorisch bedingte - verschärfte Ratingvorgaben seitens des Versicherungsunternehmens beeinflusst zu werden.
Die für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen weiterhin geltende Anlageverordnung ermöglicht durchaus Investitionen in diese Strategien, allerdings sind hier z.B. viele Aspekte hinsichtlich einer optimalen Gestaltung des Anlagevehikels zu beachten. Der für Herbst erwartete Entwurf des neuen Kapitalanlagerundschreibens der BaFin dürfte in diesem Kontext zur Konkretisierung der zukünftigen Anlagemöglichkeiten beitragen.
Diese Information ist ausschließlich für professionelle Kunden in Deutschland bestimmt. Stand: 12.08.2016
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Herausgeber dieser Information ist Invesco Asset Management Deutschland GmbH, An der Welle 5, D-60322 Frankfurt am Main.