Autor: Steffen M. Hahn, CFA, Director Institutional Business Germany
Bald ein Dreivierteljahr ist nach dem Inkrafttreten von Solvency II vergangen. Die im Rahmen der geforderten integrierten Unternehmenssteuerung geforderten Prozesse und neue Berichtspflichten sind nun gelebte Realität und haben gerade in den ersten Monaten viele Ressourcen gebunden. Doch ist das Solvency II durch seinen prinzipienorientierten Ansatz auch mit vielen Freiheiten verbunden, die insbesondere die Kapitalanleger der Versicherungsunternehmen zunehmend zu schätzen lernen:
Viele Restriktionen und Vorschriften sind entfallen, sei es bezüglich der zulässigen Investitionsvehikel oder zum Beispiel im Hinblick auf Ratingrestriktionen. An die Stelle der Vielzahl von konkreten Regeln treten das verfügbare Eigenkapital und der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle).
Kennen Sie noch den Dauerbrenner der letzten Jahre? „Wann kommt denn nun endlich Solvency II?“ – „Na, Solvency II kommt doch in zwei Jahren …“ Diese Antwort hatte nach all den Verschiebungen des Projekts schon fast Allgemeingültigkeit. Am 01.01.2016 erfolgte nun der offizielle Startschuss für das neue Aufsichtssystem Solvency II. Das Erreichen dieses Meilensteins bedeutete das Ende einer langen und von sehr hoher Dynamik geprägten Vorbereitungszeit mit vielen Kontroversen. In der Interimsphase des letzten Jahres hatte die Versicherungsbranche in 2015 erstmals die Gelegenheit den vollständigen Ablauf anhand einer reduzierten Jahres- und Quartalsmeldung – bei gleichzeitig ausgedehnten Abgabefristen – inklusive der Abgabe der Meldung an die BaFin zu testen. Sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Unternehmen konnten hier sicherlich eine Vielzahl wesentlicher Erkenntnisse gewinnen, denn das System hat wie erwartet einen hohen Komplexitätsgrad erreicht.