Nach der Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, möchte die Europäische Kommission nun mit der ePrivacy-Verordnung (ePVO) ein weiteres Datenschutzthema auf den Weg bringen. Was die EU-Kommission plant, wann die Richtlinie kommt und was Unternehmen beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.
1. Einführung
Die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzrechts für die Europäische Union war das Ziel, auf dessen Verwirklichung vier Jahre lang hingearbeitet wurde. Das Ergebnis ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), welche am 04. Mai 2016 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie wird am 25. Mai 2018 in den EUMitgliedsstaaten in Kraft treten. Da die EU-DSGVO als Verordnung ausgestaltet ist, bedarf sie keiner Umsetzung in nationales Recht und wird in Deutschland in weiten Teilen das heute anwendbare Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzen. Aus der EU-DSGVO ergibt sich ein weitreichender Umsetzungsbedarf für die Unternehmen.
von Prof. Dr. Thomas Hoeren
Einführung
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung wird von vielen als fundamentales NeuEpos des Informationsrechts dringend erwartet. In Kraft getreten ist sie nach ihrer Veröff entlichung im Amtswerk der europäischen Union (4. Mai) am 25. Mai 2016, sodass sie nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25. Mai 2018 für Unternehmen und Behörden verbindlich werden wird.
von Arne Schönbohm
Die Digitalisierung hat mittlerweile fast alle Bereiche unseres Lebens erreicht. In der Verwaltung und in den Dienstleistungsbranchen arbeiten wir bereits heute IT-gestützt und hochgradig vernetzt. Industrie 4.0 umschreibt die grundlegenden Veränderungen im Produktionsbereich. Smart Home, Mobile Work, eHealth und Entwicklungen wie selbstfahrende Autos sind weitere Beispiele für die fortschreitende Digitalisierung, die Chancen eröffnet, aber auch Risiken beinhaltet. Cyber-Sicherheit wird dabei zum wesentlichen Erfolgsfaktor.
Die aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien der EU gelten seit 1995 – Richtlinie 95/46/EG - und wurden durch nationale Erweiterungen und Gesetzgebungen ergänzt. Um den globalisierten Handel in Bezug auf die Datensicherheit innerhalb der EU sowie von außerhalb mit Personen und Organisationen innerhalb der EU zu regulieren, wurde eine zukunftsweisende Datenschutzrichtlinie, die europäische Datenschutzgrundverordnung - Verordnung 2016/679 -, im Mai 2016 verabschiedet.
Das Bundesdatenschutzgesetz befindet sich im Wandel, das Privacy Shield stellt US-Unternehmen vor neue Herausforderungen und die Cloud-Problematik zwischen Microsoft und den US-Behörden ist gelöst. Unser IT Law Experte Horst Speichert bringt Sie rechtlich auf den neuesten Stand.