BDSG neu aufgelegt
Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung muss das BDSG grundlegend neu aufgestellt werden. Es liegt nun ein erster Referentenentwurf zum Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) vom 05.08.2016 vor. Erfahren Sie, welche Regelungen z.B. zum Beschäftigtendatenschutz nach § 32 BDSG oder zur Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten gemäß § 4f BDSG künftig gelten werden.
Das Privacy Shield ist da
Am 01.08.2016 ist das Privacy Shield in Kraft getreten, als Nachfolger des Safe Harbor Abkommens, das vom EuGH gekippt wurde. Die Kommission bestätigt, dass die USA über ein adäquates Datenschutzniveau verfügt und die Grundrechte europäischer Bürger angemessen schützen kann. Damit gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen für den transatlantischen Datenverkehr. Erfahren Sie, wie sich US-Unternehmen für den Privacy Shield registrieren und das neue Regelwerk umsetzen können.
Die Microsoft Cloud-Problematik
US-Berufungsgericht entschied am 14.07.2016 zur Cloud-Problematik: Microsoft muß Daten nicht an US-Behörden herausgeben. Das US-Recht gibt US-Behörden oder US-Gerichten keine Ermächtigung, die Herausgabe von Daten zu verlangen, die ausschließlich auf ausländischen Servern in Drittländern gespeichert sind. Erfahren Sie, welche Auswirkungen die neue Entscheidung z.B. auf die Datenverarbeitung in der Cloud haben wird.
Horst Speichert
ist seit mehr als 15 Jahren als Rechtsanwalt spezialisiert auf IT-Recht und Datenschutz. Lassen Sie sich von ihm bei unserem Seminar IT-Law Update am 8. Und 9. November in Köln auf den aktuellen Stand des rechtlichen Regelwerks für die IT-Sicherheit bringen.