1. Einführung
Die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzrechts für die Europäische Union war das Ziel, auf dessen Verwirklichung vier Jahre lang hingearbeitet wurde. Das Ergebnis ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), welche am 04. Mai 2016 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie wird am 25. Mai 2018 in den EUMitgliedsstaaten in Kraft treten. Da die EU-DSGVO als Verordnung ausgestaltet ist, bedarf sie keiner Umsetzung in nationales Recht und wird in Deutschland in weiten Teilen das heute anwendbare Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzen. Aus der EU-DSGVO ergibt sich ein weitreichender Umsetzungsbedarf für die Unternehmen.