Wesentlicher Inhalt ist der Schutz von persönlichen Daten und die Informationspflicht des Datenhalters. Die Regelung muss innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums, bis Mai 2018, umgesetzt werden und betroffen sind alle Unternehmen innerhalb der EU, sowie Unternehmen außerhalb der EU, sofern diese mit Kunden, mit Sitz in der EU, Geschäfte tätigen und Daten speichern.
So stellt Max Rathmanner, Director Business Development bei VirtusaPolaris klar: „Die General Data Protection Regulation oder besser als EU Datenschutz-Grundverordnung bekannt, ist die größte Datenschutzinitiative der EU in den letzten 25 Jahren und damit künftig DAS einheitliche Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union. Die Verordnung hat massive Auswirkungen auf die Daten, Prozesse und Systeme sämtlicher Unternehmen zur Folge, die mit europäischen Kunden Geschäftsbeziehungen unterhalten.”
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VirtusaPolaris ist Gastgeber der Round Tables im Rahmen der 23. Handelsblatt Jahrestagung Strategisches IT-Management im Januar 2017 in München. Das Unternehmen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Datenschutzrichtlinien in den unterschiedlichen Branchen und hat u.a. in der Versicherungswirtschaft durch den „Code of Conduct (CoC)“ bereits umfangreiche Erfahrungen mit vergleichbaren Anforderungen gemacht.