Mitte der 1960er Jahre startete die Deutsche Bundesbahn eine viel beachtete Kampagne mit dem Slogan „Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“ An den Finanzmärkten war das Wetter nie vorrangiges Sujet. Höchstens wenn extreme Witterungsereignisse Auswirkungen auf die Geschäfte von Versicherungsunternehmen hatten. Dagegen hat sich die historische lange andauernde Niedrigzinsphase zum Dauerthema im Finanzsektor entwickelt. Längst leiden nicht mehr nur die klassischen Betroffenen, wie Versicherer, Pensions- und Bausparkassen, darunter. Der Morbus Niedrigzins breitet sichinzwischen auch in großen Teilen der Bankenbranche aus.
Neue Chancen durch das Aufbrechen von Branchengrenzen
von Philipp Harrschar & Daniel Scheu
Top-Manager in Banken sind derzeit nicht zu beneiden. Im Spannungsfeld von Regulierung und Innovation ist die Liste der Aufgaben mit höchster Priorität lang: Digitalisierung, Renovierung von IT, Blockchain als Enabler neuer Geschäftsmodelle, Niedrigzinsproblematik oder das Segment der Regulierungsanforderungen sind offensichtlich Auslöser für Mammut-Projekte. Etwas verborgener kommt eine langfristige Veränderung daher, deren Tragweite heute noch nicht abgeschätzt werden kann: Das Aufbrechen der traditionellen Bankenbranche, die sich alleine um alle Finanzdienstleistungen für ihre Privat- und Firmenkunden kümmert.
Jedes Unternehmen das Versicherungsgeschäfte betreibt, unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses dient in erster Linie dem Schutz der Versicherten und legt die Höhe der Eigenmittel fest über den eine Versicherung verfügen muss, um ihren Kunden stets eine ausreichende Kapitaldeckung zu garantieren. Außerdem regelt sie, in welche Vermögenswerte und Instrumente eine Versicherung in welcher Höhe investieren darf. Anfang 2016 trat die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts Solvency II in Kraft. Was ändert sich dadurch für Versicherer?
Autor: Steffen M. Hahn, CFA, Director Institutional Business Germany
Bald ein Dreivierteljahr ist nach dem Inkrafttreten von Solvency II vergangen. Die im Rahmen der geforderten integrierten Unternehmenssteuerung geforderten Prozesse und neue Berichtspflichten sind nun gelebte Realität und haben gerade in den ersten Monaten viele Ressourcen gebunden. Doch ist das Solvency II durch seinen prinzipienorientierten Ansatz auch mit vielen Freiheiten verbunden, die insbesondere die Kapitalanleger der Versicherungsunternehmen zunehmend zu schätzen lernen:
Viele Restriktionen und Vorschriften sind entfallen, sei es bezüglich der zulässigen Investitionsvehikel oder zum Beispiel im Hinblick auf Ratingrestriktionen. An die Stelle der Vielzahl von konkreten Regeln treten das verfügbare Eigenkapital und der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle).
Kennen Sie noch den Dauerbrenner der letzten Jahre? „Wann kommt denn nun endlich Solvency II?“ – „Na, Solvency II kommt doch in zwei Jahren …“ Diese Antwort hatte nach all den Verschiebungen des Projekts schon fast Allgemeingültigkeit. Am 01.01.2016 erfolgte nun der offizielle Startschuss für das neue Aufsichtssystem Solvency II. Das Erreichen dieses Meilensteins bedeutete das Ende einer langen und von sehr hoher Dynamik geprägten Vorbereitungszeit mit vielen Kontroversen. In der Interimsphase des letzten Jahres hatte die Versicherungsbranche in 2015 erstmals die Gelegenheit den vollständigen Ablauf anhand einer reduzierten Jahres- und Quartalsmeldung – bei gleichzeitig ausgedehnten Abgabefristen – inklusive der Abgabe der Meldung an die BaFin zu testen. Sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Unternehmen konnten hier sicherlich eine Vielzahl wesentlicher Erkenntnisse gewinnen, denn das System hat wie erwartet einen hohen Komplexitätsgrad erreicht.
Aufbruch zu neuen Ufern in einer zinslosen Anleihewelt
Im Nullzinsumfeld ist der Anlagedruck institutioneller Investoren, die – wie Versicherer, Versorgungswerke und Pensionskassen – bislang eine sicherheits- und entsprechend rentenorientierte Kapitalanlagepolitik betrieben haben, enorm angestiegen. Eine Beschränkung auf den risikolosen Zins gibt es in der Welt nach der Finanzkrise nicht mehr. Entsprechend rücken andere Vermögensanlageklassen in das Zentrum des Interesses. Eine dieser Anlageklassen sind Darlehen. Der Versicherungssektor wird so über seine Kapitalanlagen zu einem Finanzier der Volkswirtschaft.