Neues Reisekostenrecht – kleine Reform, große Wirkung?
Die regelmäßige Abrechnung, Erstattung und Verbuchung der Reisekosten gehört für viele Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmer, zum bürokratisch aufwendigsten Posten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das steuerliche Reisekostenrecht bildet hierbei den gesetzlichen Rahmen für Erstattungsansprüche, Aufzeichnungspflichten etc.. Insbesondere Vertreter geschäftsreiseintensiver Branchen wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Bauindustrie oder Unternehmensberatung kritisieren seit Jahren den hohen Aufwand einer steuerlich korrekten Abrechnung und Dokumentation, sowie die teilweise praxisfernen Vorschriften.
Artikel aus dem Newsletter Standpunkte Banken, 2/2013.
Autor: Dr. Theodor Weimer
„Alles hat seinen Preis!“ – Diese ökonomisch weise Erkenntnis scheint mit Blick auf deutsche und europäische Banken zurzeit nicht zu gelten. Zumindest nicht in den Augen zahlreicher Verantwortlicher in Politik und Regulierung, die von den Banken einen gewaltigen Spagat fordern. Es wird suggeriert, und vereinzelt sogar tatsächlich geglaubt, dass es Regulierung und einen umfassenden Umbau des Banking zum Nulltarif gäbe. Zudem leiden die europäischen Banken unter zunehmender regulatorischer Unsicherheit: Kaum sind einzelne regulatorische Bausteine eingeführt, entstehen in der Diskussion neue, weiter verschärfte, zum Teil widersprüchliche Elemente. Bankenregulatorik ist für die Banken zu einem „Moving Target“ geworden.
Die BaFin plant von Lebensversicherern Abwicklungspläne einzufordern. Vor kurzem war die Allianz vom Finanzstabilitätsrat (FSB) der G-20-Staaten auf die Liste systemrelevanter Institute gesetzt worden. Dem könnten weitere deutsche Versicherungsunternehmen folgen. Die Assekuranzen sehen sich zu Unrecht mit den Banken in einen Topf geworfen. Notwendige Korrekturen und aktuelle parteipolitischen Konzepte für die Assekuranz werden auf dem 7. Handelsblatt „Strategiemeeting Lebensversicherungswirtschaft“ am 4. und 5. September 2013 in Köln diskutiert.
Oliver Stock (Handelsblatt Online) erklärt in seinem Grußwort zur 18. Handelsblatt Jahrestagung Banken im Umbruch: „Regulierungsbemühungen richten sich jetzt darum, das Spekulative, das Derivate in den Banken zu begrenzen. Aber sind diejenigen, die da die Regeln aufstellen wirklich die richtigen?“. Antworten liefern am 4. und 5. September 2013 auf der Bankentagung in Frankfurt unter anderem Anshu Jain (Deutsche Bank), Jörg Asmussen (Europäische Zentralbank EZB), Martin Blessing (Commerzbank), Georg Fahrenschon (DSGV), Federica Ghizzoni (UniCredit) und Frédéric Oudéa (Société Générale).