Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 Pflicht
Die Branchenvertreter haben mittlerweile Gehör gefunden; am 25. Februar 2013 wurde das neue steuerliche Reisekostenrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2014 sind die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden! Das zuständige Bundesfinanzministerium hebt in der zugehörigen Pressemitteilung ausdrücklich die Erleichterung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervor. Personal- und Steuerexperten betonen allerdings; gerade die ungewöhnlich lange Zeitspanne zwischen Bekanntgabe und Inkrafttreten des Gesetzes ist ein deutliches Indiz, dass die Umsetzung der neuen Vorschriften nicht „im Handumdrehen“ gelingen kann.
BMF-Schreiben soll im September Klarheit schaffen
BDI, VDA, VDMA und ZVEI luden im Juni 2013 gemeinsam zu einer bundesweiten „Roadshow zur Reform der steuerlichen Reisekostenrechts“ an sechs Standorten, mit dem Ziel erste Anwendungsfragen zu klären. Der Besuch des Roadshowtermins in Düsseldorf zeigte vor allem zwei Dinge: großes Interesse seitens der Industrie, aber auch unzählige Fragen und Zweifel zur neuen Reform. RegDir Walter Niermann vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen versuchte in der knapp dreistündigen Veranstaltungen viele Fragen zu beantworten, musste aber oftmals auf die laufende Bearbeitung des BMF-Schreibens zum Reisekostenrecht verweisen. Dieses soll die Auslegung des neuen Reisekostenrechts seitens der Finanzverwaltung klären. Am 26. Juli 2013 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium eine Entwurf des mit Spannung erwarteten Schreibens. Bis zum 19. August 2013 können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden. Die Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreibens ist für Mitte/Ende September 2013 geplant.
Fahrplan zur rechtssicheren Umsetzung
Fast zeitgleich zur Veröffentlichung des BMF-Schreibens bietet EUROFORUM am 16. September 2013 eine eintägige Konferenz zum neuen Reisekostenrecht an. RegDir Walter Niermann, der das Gesetz und das BMF-Schreiben maßgeblich mitgestaltet hat, wird den Teilnehmern der Veranstaltung, gemeinsam mit Steuerberatern, Arbeitsrechtlern und Industrievertretern einen Fahrplan zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Vorschriften mit auf den Weg geben. Denn so viel ist sicher, die Auswirkungen auf betriebliche Abläufe der Unternehmen und die Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer sind nicht zu unterschätzen.
Autorin: Katrin Marie Schmitz, Konferenz-Managerin, EUROFORUM