Die Einführung von Solvency II und die Anpassung der Anlageverordnung (AnlV) haben einige Konsequenzen in der Anlagestrategie hervorgerufen, die viele Unternehmen im Versicherungs- und Pensionskassenbereich zu Veränderungen ihrer eigenen Portfoliogestaltung zwingen. Die Veranstaltung „Aktuelle Kapitalanlagestrategien unter Solvency II & AnlV“ bietet die Möglichkeit, sowohl die neuesten Entwicklungen unter der Maßgabe der veränderten Rahmenbedingungen zu diskutieren, als auch von den ersten Praxiserfahrungen zu profitieren.
Aktienexposure solvabilitätsschonend aufbauen
Auch für Versicherer dürfte im derzeitigen Negativzinsumfeld kein Weg an Aktienengagements vorbeiführen. Allerdings erschwert das seit Januar 2016 gültige Regelwerk Solvency II ein Investment in dieser Anlageklasse – verlangt die Vorgabe doch, Marktrisiken mit sogenanntem Solvenzkapital zu unterlegen. Allein im Hinblick auf die Aktienkomponente im Marktrisikomodul beläuft sich die Solvenzkapitalanforderung auf Basis der in der Leitlinie vorgesehenen Standardformel auf 39 bis 49 Prozent – zu- beziehungsweise abzüglich eines symmetrischen Anpassungsfaktors von bis zu zehn Prozentpunkten zur Vermeidung prozyklischer Effekte. Eine Möglichkeit, dennoch Aktienexposure systematisch aufzubauen und gleichzeitig solvabilitätsschonend zu agieren, ist die Investition in Wandelanleihen (Convertibles).
von Dirk Wegener
Bei der Gestaltung der Versicherungsprogramme für international tätige Unternehmen müssen vielfältige versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen in diversen Ländern eingehalten werden, um „compliant“ zu sein. Dies wäre an sich kein Problem, wenn diese Reglungen den besonderen Marktgegebenheiten für IVPs entsprechen würden. Warum dies aktuell nicht der Fall ist und welche Nachteile daraus für die Unternehmen aber auch für die regulierenden Länder selber erwachsen, soll in diesem Beitrag erläutert und eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt werden.
von Prof. Dr. Michael Heise
Die Versicherungswirtschaft ist eine konservative Branche. Ihr Geschäftsmodell gilt eher als stabil und beständig, denn als innovativ oder wagemutig. Umso dramatischer muten die Veränderungen an, die die Branche in jüngster Zeit vorantreibt. Angesichts der strukturellen Brüche im ökonomischen und gesellschaftlichen Umfeld bleibt ihr aber auch nichts anderes übrig als sich neu auszurichten. Dabei sind es vor allem zwei Paradigmenwechsel, die uns zwingen, neue Antworten zu finden: Null- und Negativzinsen auf der einen, die Digitalisierung auf der anderen Seite.
Jedes Unternehmen das Versicherungsgeschäfte betreibt, unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses dient in erster Linie dem Schutz der Versicherten und legt die Höhe der Eigenmittel fest über den eine Versicherung verfügen muss, um ihren Kunden stets eine ausreichende Kapitaldeckung zu garantieren. Außerdem regelt sie, in welche Vermögenswerte und Instrumente eine Versicherung in welcher Höhe investieren darf. Anfang 2016 trat die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts Solvency II in Kraft. Was ändert sich dadurch für Versicherer?
Autor: Steffen M. Hahn, CFA, Director Institutional Business Germany
Bald ein Dreivierteljahr ist nach dem Inkrafttreten von Solvency II vergangen. Die im Rahmen der geforderten integrierten Unternehmenssteuerung geforderten Prozesse und neue Berichtspflichten sind nun gelebte Realität und haben gerade in den ersten Monaten viele Ressourcen gebunden. Doch ist das Solvency II durch seinen prinzipienorientierten Ansatz auch mit vielen Freiheiten verbunden, die insbesondere die Kapitalanleger der Versicherungsunternehmen zunehmend zu schätzen lernen:
Viele Restriktionen und Vorschriften sind entfallen, sei es bezüglich der zulässigen Investitionsvehikel oder zum Beispiel im Hinblick auf Ratingrestriktionen. An die Stelle der Vielzahl von konkreten Regeln treten das verfügbare Eigenkapital und der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle).