Kennen Sie noch den Dauerbrenner der letzten Jahre? „Wann kommt denn nun endlich Solvency II?“ – „Na, Solvency II kommt doch in zwei Jahren …“ Diese Antwort hatte nach all den Verschiebungen des Projekts schon fast Allgemeingültigkeit. Am 01.01.2016 erfolgte nun der offizielle Startschuss für das neue Aufsichtssystem Solvency II. Das Erreichen dieses Meilensteins bedeutete das Ende einer langen und von sehr hoher Dynamik geprägten Vorbereitungszeit mit vielen Kontroversen. In der Interimsphase des letzten Jahres hatte die Versicherungsbranche in 2015 erstmals die Gelegenheit den vollständigen Ablauf anhand einer reduzierten Jahres- und Quartalsmeldung – bei gleichzeitig ausgedehnten Abgabefristen – inklusive der Abgabe der Meldung an die BaFin zu testen. Sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Unternehmen konnten hier sicherlich eine Vielzahl wesentlicher Erkenntnisse gewinnen, denn das System hat wie erwartet einen hohen Komplexitätsgrad erreicht.
Aufbruch zu neuen Ufern in einer zinslosen Anleihewelt
Im Nullzinsumfeld ist der Anlagedruck institutioneller Investoren, die – wie Versicherer, Versorgungswerke und Pensionskassen – bislang eine sicherheits- und entsprechend rentenorientierte Kapitalanlagepolitik betrieben haben, enorm angestiegen. Eine Beschränkung auf den risikolosen Zins gibt es in der Welt nach der Finanzkrise nicht mehr. Entsprechend rücken andere Vermögensanlageklassen in das Zentrum des Interesses. Eine dieser Anlageklassen sind Darlehen. Der Versicherungssektor wird so über seine Kapitalanlagen zu einem Finanzier der Volkswirtschaft.
Experten-Interview aus dem Handelsblatt Journal Zukunft Versicherungen, Dezember 2015
Cloud Computing
„Cloud Computing“ ist für viele noch immer ein nebulöser Begriff. Das Interview mit Achim Heidebrecht, CTO NOVUM GmbH, im Handelsblatt Journal Zukunft Versicherung soll Klarheit bringen:
Solvency-II-Berichterstattung
Im Rahmen der Interim-Phase mussten die Versicherer europaweit erstmalig Anfang Juni 2015 eine Solvency-II-Meldung an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden abgeben. Damit ist – mit mehrjähriger – Verzögerung nun offiziell der Startschuss für das neue Aufsichtssystem für Versicherungsunternehmen gefallen.
Interne Ratinganforderungen im Zusammenspiel mit der AnlV und Solvency II
Mit dem Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings soll der automatische Rückgriff auf Ratings verhindert und damit das eigene Verständnis der „Ausfallrisiken“ gestärkt werden.
Solvency II
Der 1. Januar 2016 rückt näher und damit das Inkrafttreten des neuen europäischen regulatorischen Rahmenwerks für Versicherungsgesellschaften: Solvency II. Getrieben durch die anhaltend niedrigen Renditen bei Staatsanleihen der Kern-Eurozone und eine weitere Diversifikation und Internationalisierung der Kapitalanlagen haben deutsche Versicherungen in den vergangenen Jahren die Investitionen in Spread-Anlageklassen massiv ausgeweitet – angefangen von europäischen Unternehmensanleihen bis hin zu Engagements im hochverzinslichen Sektor, den sogenannten High Yield Bonds.