Solvency-II-Berichterstattung
Im Rahmen der Interim-Phase mussten die Versicherer europaweit erstmalig Anfang Juni 2015 eine Solvency-II-Meldung an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden abgeben. Damit ist – mit mehrjähriger – Verzögerung nun offiziell der Startschuss für das neue Aufsichtssystem für Versicherungsunternehmen gefallen.
Interne Ratinganforderungen im Zusammenspiel mit der AnlV und Solvency II
Mit dem Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings soll der automatische Rückgriff auf Ratings verhindert und damit das eigene Verständnis der „Ausfallrisiken“ gestärkt werden.