Solvency II stellt insbesondere im Kapitalanlagebereich mit Blick auf das bisherige aufsichtsrechtliche Meldewesen einen Paradigmenwechsel dar, da nunmehr einzelne Assets an die Aufsichtsbehörde zu melden sind. Wesentliche Treiber in diesem Kontext sind die deutlich gestiegenen Anforderungen an Transparenz und Datengranularität.
Allein die für die Assets relevanten Quantitative Reporting Templates (kurz: QRT) S.06.02 bis S.11.01 (vormals: AS-D1 bis AS-D6) umfassen in Summe über 100 Felder, von denen bisher nicht alle in den gängigen Asset-Management-Systemen Berücksichtigung fanden oder über mehrere Systeme verteilt waren. Für die Bewertung der Solvenzkapitalanforderung (kurz: SCR) erfordert die Ermittlung des Marktrisikos zudem weitere Daten, die nicht deckungsgleich mit der Datenanforderung der dritten Säule sind.
Eine weitere Herausforderung liegt im unter Solvency II obligatorischen Fonds-Look-Through. Die Auswirkungen dieser Anforderung konkretisieren sich weniger in den Meldepflichten als in der auf den Gesamtassetbestand zu beziehenden Bewertung des Marktrisikos. Diese erfordert eine Vielzahl zusätzlicher Informationen, die der Versicherer für die Assets des Spezialfonds von der Kapitalverwaltungsgesellschaft benötigt – beispielsweise zur sachgerechten Bestimmung der risikomindernden Wirkung aus derivativen Finanzinstrumenten. Es ist ersichtlich, dass hier insbesondere die Schnittstellendefinition von herausragender Bedeutung ist. Und genau hier hat die jüngere Vergangenheit deutliche Fortschritte mit sich gebracht. Zunächst war die Bewertung des Direktbestands bei den Versicherungsunternehmen klar im Fokus, zumal es an einer „allgemeingültigen“ Schnittstellendefinition mangelte. Auf Seiten der Kapitalverwaltungsgesellschaften fehlte es mit Blick auf die Verzögerungen rund um Solvency II an der notwendigen Verbindlichkeit, um dieses Thema mit Nachdruck anzugehen. In 2014 nahmen dann die Fondsverbände BVI (Deutschland), Club AMPERE (Frankreich) und The Investment Association (United Kingdom) die Arbeit an einem Schnittstellenformat auf, das nunmehr in Entwurfsfassung 2.1 vorliegt. Die Schnittstelle ist so gestaltet, dass im Wesentlichen Stammdaten angeliefert werden, mittels derer das Versicherungsunternehmen im Asset-Management-System die notwendigen Klassifizierungs- und Bewertungsschritte für Säule 1 (Markt- und Ausfallrisiko) sowie für Säule 3 S.06.03 (vormals: AS-D4) vornehmen kann.
Dieser Ansatz stößt nach aktuellem Stand auf ein breites Interesse und ist mit Blick auf die ab 2016 bestehende Meldepflicht ein wichtiger Meilenstein für die Versicherer, um die in Spezialfonds gehaltenen Bestände sachgerecht in die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung einbeziehen zu können. Auf Seite der Versicherungsunternehmen sind nun die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die per Schnittstellendatei empfangenen Daten in ihre Systemlandschaft einzulesen und dort zu verarbeiten. Und genau darin liegt eine fundamentale Herausforderung, da die in den Spezialfonds enthaltenen Assets häufig über das Anforderungsspektrum der direkt gehaltenen Assets hinausgehen.
Der mit der allgemeingültigen Schnittstellendefinition begonnene Weg ist zielführend, aber bis zur Erreichung des Ziels sind noch einige wichtige Aspekte zu klären und entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.
Autor: Andreas Penzel, Leiter Themenmanagement/Principal Consultant, ISS Software GmbH
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