von Dr. Guido Bader
Es ist vollbracht. Am 1.1.2016 ist das neue europäische Aufsichtsregime für die Versicherungswirtschaft „Solvency II“ in Kraft getreten. Wer dabei mit einem Paukenschlag gerechnet hatte, wurde allerdings enttäuscht.
So können Kapitalverwaltungsgesellschaften Investoren unterstützen
von Alexander Poppe & Dr. Marcus Wrede
Anfang 2016 trat Solvency II in Kraft. Im Zuge dieser Umsetzung werden Versicherungsunternehmen mit neuen und umfassenden Anforderungen hinsichtlich der Messung, Betrachtung und Berichterstattung ihrer Risiken konfrontiert. Als Folge geraten auch die Kapitalanlagen mit ihren Marktrisiken stärker in den Fokus. Da Versicherer durchschnittlich knapp ein Drittel ihrer Aktiva über Spezialfonds investieren, können Kapitalverwaltungsgesellschaften durch ihre Reportingerfahrungen zu Solvency II wertvolle Unterstützung leisten.
Die Einführung von Solvency II und die Anpassung der Anlageverordnung (AnlV) haben einige Konsequenzen in der Anlagestrategie hervorgerufen, die viele Unternehmen im Versicherungs- und Pensionskassenbereich zu Veränderungen ihrer eigenen Portfoliogestaltung zwingen. Die Veranstaltung „Aktuelle Kapitalanlagestrategien unter Solvency II & AnlV“ bietet die Möglichkeit, sowohl die neuesten Entwicklungen unter der Maßgabe der veränderten Rahmenbedingungen zu diskutieren, als auch von den ersten Praxiserfahrungen zu profitieren.
Aktienexposure solvabilitätsschonend aufbauen
Auch für Versicherer dürfte im derzeitigen Negativzinsumfeld kein Weg an Aktienengagements vorbeiführen. Allerdings erschwert das seit Januar 2016 gültige Regelwerk Solvency II ein Investment in dieser Anlageklasse – verlangt die Vorgabe doch, Marktrisiken mit sogenanntem Solvenzkapital zu unterlegen. Allein im Hinblick auf die Aktienkomponente im Marktrisikomodul beläuft sich die Solvenzkapitalanforderung auf Basis der in der Leitlinie vorgesehenen Standardformel auf 39 bis 49 Prozent – zu- beziehungsweise abzüglich eines symmetrischen Anpassungsfaktors von bis zu zehn Prozentpunkten zur Vermeidung prozyklischer Effekte. Eine Möglichkeit, dennoch Aktienexposure systematisch aufzubauen und gleichzeitig solvabilitätsschonend zu agieren, ist die Investition in Wandelanleihen (Convertibles).
Jedes Unternehmen das Versicherungsgeschäfte betreibt, unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses dient in erster Linie dem Schutz der Versicherten und legt die Höhe der Eigenmittel fest über den eine Versicherung verfügen muss, um ihren Kunden stets eine ausreichende Kapitaldeckung zu garantieren. Außerdem regelt sie, in welche Vermögenswerte und Instrumente eine Versicherung in welcher Höhe investieren darf. Anfang 2016 trat die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts Solvency II in Kraft. Was ändert sich dadurch für Versicherer?
Autor: Steffen M. Hahn, CFA, Director Institutional Business Germany
Bald ein Dreivierteljahr ist nach dem Inkrafttreten von Solvency II vergangen. Die im Rahmen der geforderten integrierten Unternehmenssteuerung geforderten Prozesse und neue Berichtspflichten sind nun gelebte Realität und haben gerade in den ersten Monaten viele Ressourcen gebunden. Doch ist das Solvency II durch seinen prinzipienorientierten Ansatz auch mit vielen Freiheiten verbunden, die insbesondere die Kapitalanleger der Versicherungsunternehmen zunehmend zu schätzen lernen:
Viele Restriktionen und Vorschriften sind entfallen, sei es bezüglich der zulässigen Investitionsvehikel oder zum Beispiel im Hinblick auf Ratingrestriktionen. An die Stelle der Vielzahl von konkreten Regeln treten das verfügbare Eigenkapital und der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle).