Artikel aktualisiert 26.08.2015
Steigende Komplexität im Konzernsteuerrecht
Unser Referent Felix Hierstetter äußert sich im Interview zu den Themen Doppelbesteuerungsabkommen und Komplexität der Besteuerungsregeln besonders im internationalen Umfeld und formuliert darüber hinaus vier Wünsche an die Bundesregierung:
Eine neue Betrugsform "a la francaise"?
Der folgende Sachverhalt beschreibt einen vom Verfasser erlebten Fall. Bei einer Besprechung mit einem leitenden Angestellten eines internationalen Konzerns und Geschäftsführer der französischen Tochtergesellschaft kam das Gespräch auf ein zunehmendes und besonders ernstes Betrugsrisiko in Frankreich, das bereits Dutzende von Unternehmen betroffen hat, darunter auch Mandanten unserer Sozietät.
Die Entscheidung, auch Alternative Investments in das Portfolio aufzunehmen, ist eine Sache. Das richtige Investment zu finden, eine andere. Eine nordrhein-westfälische Stiftung wurde am Markt nicht fündig und entschloss sich, zusammen mit einem Partner ihr eigenes Anlageprodukt zu entwickeln.
Solvency II
Der 1. Januar 2016 rückt näher und damit das Inkrafttreten des neuen europäischen regulatorischen Rahmenwerks für Versicherungsgesellschaften: Solvency II. Getrieben durch die anhaltend niedrigen Renditen bei Staatsanleihen der Kern-Eurozone und eine weitere Diversifikation und Internationalisierung der Kapitalanlagen haben deutsche Versicherungen in den vergangenen Jahren die Investitionen in Spread-Anlageklassen massiv ausgeweitet – angefangen von europäischen Unternehmensanleihen bis hin zu Engagements im hochverzinslichen Sektor, den sogenannten High Yield Bonds.
Das Beihilferecht ist bereits seit Inkrafttreten der römischen Verträge im Jahr 1958 Bestandteil des EU-Rechts. In das Bewusstsein der deutschen Kommunen ist es spätestens mit der Altmarkt-Trans-Entscheidung aus dem Jahr 2003 gelangt, in der vom EuGH explizit herausgestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen kommunale Zuwendungen EU-Beihilfekonform umgesetzt werden können.
Aus dem Newsletter IT und IT-Recht 2015
Service, der Menschen begeistert, wird von Menschen erbracht
Service ist schon immer ein „Produkt“, das von menschlicher Leistung abhängt. Kunden nehmen vor allem den Menschen wahr, der den Dienst leistet Service im Dienstleistungssinne). Auch wenn dieser Mensch nur bedingt für die Qualität der Leistung verantwortlich ist. Denn ein Service am Kunden ist oft das Ergebnis eines Dienstleistungsprozesses.