Interview mit dem Vorsitzenden der Jahrestagung „Brennpunkt Vergaberecht“, Dr. Jan Byok
Herr Dr. Byok spricht am ersten Tag der Konferenz Brennpunkt Vergaberecht 2013 am 11. November 2013 in Düsseldorf. Zu seinem Vortrag "Was beschäftigte uns 2013 – Ein Rückblick mit Ausblick" haben wir ihn im Vorfeld befragt:
Health Claim Verordnung: Seit Erlass der Health Claim-Verordnung (EG) 1924/2006 (HCVO) sind (bis auf Ausnahmen) gesundheitsbezogene Angaben verboten, soweit sie nicht auf einer Gemeinschaftsliste, die seit Dezember 2012 gilt, aufgeführt sind. Diese Liste besagt, welcher Inhaltsstoff mit welchen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden darf..
Absicherung mit einer D&O Versicherung
Unternehmen können ihre Geschäftsführer und Manager mit einer D&O-Versicherung absichern. Die Managerhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz vor Vermögensschäden bei Ansprüchen Dritter. Die Bezeichnungen im Amerikanischen (Errors&Omissions (E&O)) bzw. Englischen (Professional Indemnity (PI)) weisen konkret auf den Gegenstand der Versicherung hin: Pflichtverletzungen haftender Mitarbeiter und darauf erhobene Ansprüche Dritter. Wir haben Rechtsexperten nach ihren Erfahrungen befragt und um Empfehlungen für Geschäftsführer gebeten: Lesen Sie die Antworten in unserem Blog für GmbH Geschäftsführer.
Neues Reisekostenrecht – kleine Reform, große Wirkung?
Die regelmäßige Abrechnung, Erstattung und Verbuchung der Reisekosten gehört für viele Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmer, zum bürokratisch aufwendigsten Posten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das steuerliche Reisekostenrecht bildet hierbei den gesetzlichen Rahmen für Erstattungsansprüche, Aufzeichnungspflichten etc.. Insbesondere Vertreter geschäftsreiseintensiver Branchen wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Bauindustrie oder Unternehmensberatung kritisieren seit Jahren den hohen Aufwand einer steuerlich korrekten Abrechnung und Dokumentation, sowie die teilweise praxisfernen Vorschriften.
Im Mai und Juni 2013 haben im Kempinski Hotel Bristol in Berlin und im Pullman in Köln Seminare zum Thema „Einführung in das Vergaberecht“ stattgefunden. Wie haben die Teilnehmer die Veranstaltung bewertet? Wir als Veranstalter möchten die Qualität unserer Seminare ständig verbessern und freuen uns daher über Feedback der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Die Feedback-Kultur wird über Bewertungsbögen ganz besonders sorgfältig gepflegt. Hier ein Auszug aus den Rückmeldungen zum Seminar:
Der Inhouse Counsel eines deutschen Konzerns oder mittelständischen Unternehmens wird bestimmt öfters von seinen Kollegen aus dem Export- oder Einkaufsbereich danach gefragt, was denn praktischer Sinn und Zweck des "juristischen Krams" – d.h. der AGB Klauseln welche meistens kleingedruckt auf der Rückseite von Schriftwechsel, Rechnungen oder Auftragsbestätigungen zu finden sind – sei, da am Ende viele potentielle oder laufende Streitigkeiten ohne Rücksicht auf das Kleingedruckte zwischen Geschäftspartnern außergerichtlich mit "Handshake" geregelt werden ? Diese Frage ist für den befragten Juristen oft schwer zu beantworten. Nachfolgend findet sich eine Antwort.