Eine Chronik. Aufgrund der niedrigen Nominalzinsen stehen Kommunen und kommunale Stiftungen vor erheblichen Herausforderungen. Die bisher bewährten Anlageklassen „Geldmarkt“ und „Anleihen/Renten“ zur Kapitalerhaltung und zur Erfüllung des Stiftungszwecks haben ihre Wirksamkeit spürbar verloren.
Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich der Anlageausschuss einer kommunalen Stiftung aus Nordrhein-Westfalen bereits seit einigen Monaten mit alternativen Anlageklassen. Er beschloss, 10% des Stiftungsvermögens beziehungsweise rund 10 Mio. EUR strategisch über einen längeren Zeitraum von etwa zehn Jahren in Alternative Investments (Solar/Wind) zu investieren.Eines der Motive für diese Entscheidung war wie so oft der Wunsch nach stabilen, planbaren Erträgen, die deutlich über einer zehnjährigen Bundesanleihe notieren. Auch die Erweiterung der strategischen Anlagestruktur um eine weitere Anlageklasse spielte aus Diversifikationsgründen für den Anlageausschuss eine Rolle.
Erste Überlegungen, dies in der eigenen Region als Direktinvestment umzusetzen, scheiterten schnell an rechtlichen Herausforderungen bezüglich schwieriger Pachtverhältnisse etc. Der Anlageausschuss beschloss, vorhandene Produkte am Finanzmarkt zu suchen, um an dieser Anlageklasse entsprechend zu partizipieren. Mit konkreten Vorstellungen im Hinblick auf die Ausstattungsmerkmale eines solchen Investments, wie beispielsweise Anlagevehikel, Anlageart, Standortfrage, Fremdfinanzierungsquote, Laufzeit, geplante Ausschüttung, Mitspracherechte, Kostenstruktur, Transparenz und Controllingführte man mit Unterstützung von Rödl & Partner eine Markterkundung durch, indem mehr als ein Dutzend Investmentmöglichkeiten; vom Anlageausschuss vorgeschlagen; genauer unter die Lupe genommen wurden.
Wenige Wochen später lag das Ergebnis klar auf dem Tisch: Alle untersuchten Produkte erfüllten in wesentlichen Parameternnicht die Wunschvorstellungen der Stiftung. Wesentliche Knock-Out-Kriterien waren häufig die Standortwahl, die Kostenstruktur, das Anlagekonstrukt und die Mitspracherechte. Mit diesen Erkenntnissen zog man sich wieder in den Anlageausschuss zurück und formulierte die Vorstellung, ein Anlageprodukt, das wesentliche unverzichtbare Parameter berücksichtigen sollte, individuell mit einer Kapitalanlagegesellschaft zu entwickeln.
Eine erneute Marktanalyse ergab, dass zwei Marktteilnehmer für die Entwicklung eines solchen individuellen Konzeptes in Frage kämen. Persönliche Gespräche mit den beiden Gesellschaften bestätigten dies. Nach konkreter Abstimmung der individuellen Zielvorstellungen kristallisierte sich eine der beiden Gesellschaften als Umsetzungspartner heraus. Im Ergebnis wurde ein Investment mit folgenden wesentlichen Parametern verabschiedet:
Anlagevehikel | Teilfonds eines Spezialfonds |
Standortwahl | ausschließlich in Deutschland |
Fremdfinanzierungsquote | maximal 50% des Investitionsvolumens |
Laufzeit | 10 Jahre |
Geplante Ausschüttung | 5,5% p.a., Kapitalrückführung nach Laufzeitende |
Mitspracherecht | Investitionsbeirat ist der Anlageausschuss. Dieser ist mit einem Vetorecht bezüglich der geplanten Zielinvestments ausgestattet |
Kostenstruktur (gesamt) | 1,05% p.a. |
Bonusvergütung | 0,05% p.a. auf Nettoinventarwert (Anlagesumme), wenn bestimmte Zielrenditen erreicht werden |
Transparenz | ExternesControlling und unabhängiges Reporting |
Über einen systematischen Auswahlprozess hat die Stiftung im Ergebnis einen effizienten Weg in eine neue Anlageklasse gefunden. Nicht nur die um fast 50% niedrigeren Kosten im Vergleich zu den angebotenen Standardprodukten waren ein echter Gewinn. Vor allem haben die gewünschte Standortwahl, das jederzeit nutzbare Vetorecht und ein unabhängiges Investor-Controlling überzeugt.
Ganz entscheidend im Vergleich zu marktüblichen Anlageprodukten in dieser Anlageklasse war das deskommunalen Anlegers eingeräumte Vetorecht. Damit war gewährleistet, dass das Management des Teilfonds die Zielinvestments im Vorfeld der endgültigen Kaufentscheidung dem Anlageausschussvorlegen musste. Bei einer Investitionssumme in Höhe von rund 10 Mio. EUR konnte sich die kommunale Stiftung anteilig an mehrerenZielobjekten beteiligen und trug so dem Diversifikationsgedanken voll Rechnung. Immer wenn ein mögliches Teilinvestment in ein ausgewähltes Zielobjekt ansteht, hat die Stiftung nun das Recht, sämtliche Unterlagen vorab zu prüfen und sich ein eigenes Urteil über die Qualität des geplanten Investments zu verschaffen. Rödl & Partnerleistet bei der Plausibilitätsprüfung Unterstützung und bereitet die Entscheidungsgrundlage mit vor. Anhand der damit verbundenen Informationen ist die Stiftung in der Lage, ihr Vetorecht auszuüben oder den Investitionsvorschlag zu akzeptieren.
Innerhalb von wenigen Monaten konnte das Zielportfolio aufgebaut werden. Um regelmäßig über die Entwicklungen der neuen Anlageklasse informiert zu sein und den haftungsrechtlichen Anforderungen einer regelmäßigen „Überwachung und Kontrolle“ der Geldanlage gerecht zu werden, wurde es der kommunalen Stiftung ermöglicht, ein quartalsweises externes Investor-Controlling durch einen unabhängigen Dritten durchführen zu lassen. Hier leistet Rödl & Partner Unterstützung.
Fazit
Bei der Investition in neue Anlageklassen gilt: Standardprodukte muss man nicht tolerieren, sondern hartnäckig hinterfragen und im Markt neue Dienstleistungspartner suchen. Dabei sucht man nicht die Nadel im Heuhaufen. Nein, mit einer klar formulierten Systematik trennt man die Spreu vom Weizen und kommt zum Erfolg. Verbunden mit einem hohen Maß an Flexibilität, Effizienz, Transparenz sowie einer Kontroll- und Überwachungsfunktion lässt sich ein Weg in eine neue Anlageklasse finden, mit der Kommunen und Stiftungen auch in der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase ansprechende Renditen erzielen können. Die Unterstützung durch eine externe Beratungsgesellschaft erhöht die Qualität und Attraktivität eines solchen Investments.
Autor: Alexander Etterer, Associate Partner, Leiter SGE „Wealth, Risk & Compliance“, Rödl & Partner