Wie die Digitalisierung uns zeigt, dass Kontrolle gut, aber Vertrauen besser ist
Es gibt einen Nebeneffekt der Digitalisierung, der nichts mit Technologie zu tun hat: Euphorie. Die sogenannte Vierte Industrielle Revolution schickt sich an, uns in eine Welt zu versetzen, in der alles und jeder schneller, präziser, effizienter und effektiver arbeitet. Das sind im wahrsten Sinne des Wortes blendende Aussichten. Denn Euphorie verzerrt unsere Wahrnehmung von Risiken.
Präzision schützt vor ungewollten Folgen
von Dr. Maximilian Rittmeister
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist Präzision auf Käufer- und Verkäuferseite gefragt. Die Anforderungen an das beidseitige Management sind hoch, selbst wenn für die Durchführung der Transaktion nur wenig Zeit zur Verfügung steht.
Vertragsschluss über Websites und Apps
Das Interesse daran, Verträge online abzuschließen, wächst kontinuierlich, und dies keineswegs nur in der jüngeren Generation. Darin liegt für den Vertrieb von Versicherungsprodukten eine große Chance – über gut gestaltete Websites und Apps kann es gelingen, sie vom „Push“- zum „Pull“-Produkt zu machen, und dies gerade auch bei Kunden, die den Weg zur Agentur eher scheuen. Allerdings gelten die rechtlichen Anforderungen, denen der Vertrieb genügen muss, in weitem Umfang auch für den digitalen Abschluss. Insbesondere bei der Erfüllung von Informationspflichten bestehen in der Praxis noch Defizite.
von Dirk Wegener
Bei der Gestaltung der Versicherungsprogramme für international tätige Unternehmen müssen vielfältige versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen in diversen Ländern eingehalten werden, um „compliant“ zu sein. Dies wäre an sich kein Problem, wenn diese Reglungen den besonderen Marktgegebenheiten für IVPs entsprechen würden. Warum dies aktuell nicht der Fall ist und welche Nachteile daraus für die Unternehmen aber auch für die regulierenden Länder selber erwachsen, soll in diesem Beitrag erläutert und eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt werden.
Stärkung des risikobasierten Ansatzes
von Barbara Scheben & Verena Brandt
Dem deutschen Geldwäschegesetz („GwG“) stehen durch die 4. EU Geldwäscherichtlinie vom 20. Mai 2015 („4. EU GWRL“) umfangreiche Änderungen bevor. Deren Umsetzung in deutsches Recht hat bis zum 26. Juni 2017 zu erfolgen. Allerdings hat die Europäische Kommission die EU Mitgliedstaaten aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinie auf Ende 2016 vorzuziehen (http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e6e0de37-ca7c-11e5-a4b5-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF, zuletzt abgerufen 18.7.2016). Eine dieser Änderungen betrifft die Stärkung des sog. risikobasierten Ansatzes.
Am 23. Juli 2016 hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland beim EU-Mitgliedschaftsreferendum mit einer Mehrheit von knapp über 50 Prozent für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Seitdem ist der Brexit in aller Munde und wirft vielerlei ökonomische Fragen auf, u.a. auch auf dem Gebiet des europäischen und internationalen Vertragsrechts. Wie wird die Vertragsgestaltung von und mit dem Vereinigten Königreich zukünftig aussehen? Bewegen sich internationale Abkommen mit Großbritannien nach dem Brexit auf dünnem Eis?