Stärkung des risikobasierten Ansatzes
von Barbara Scheben & Verena Brandt
Dem deutschen Geldwäschegesetz („GwG“) stehen durch die 4. EU Geldwäscherichtlinie vom 20. Mai 2015 („4. EU GWRL“) umfangreiche Änderungen bevor. Deren Umsetzung in deutsches Recht hat bis zum 26. Juni 2017 zu erfolgen. Allerdings hat die Europäische Kommission die EU Mitgliedstaaten aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinie auf Ende 2016 vorzuziehen (http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e6e0de37-ca7c-11e5-a4b5-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF, zuletzt abgerufen 18.7.2016). Eine dieser Änderungen betrifft die Stärkung des sog. risikobasierten Ansatzes.