Anstelle althergebrachter IT-Business-Modelle stehen neuerdings hocheffektive und innovative Online-Plattformen, die zwischen Anbietern und Kunden Produkte und Services vermitteln. Bereits heute haben Plattformen, wie Amazon Marketplace, eBay, AirBnB, Alibaba, myHammer etc., erheblichen Marktanteil erworben und nehmen z. T. marktbeherrschende Positionen ein. Dabei wird die Verwendung von innovativen Online-Plattformen durch Geschäftsmodelle wie Platform as a Service (PaaS) erheblich vereinfacht. Rechtlich gesehen sind hierbei einige wichtige Punkte zu beachten.
von Prof. Dr. Thomas Hoeren
Einführung
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung wird von vielen als fundamentales NeuEpos des Informationsrechts dringend erwartet. In Kraft getreten ist sie nach ihrer Veröff entlichung im Amtswerk der europäischen Union (4. Mai) am 25. Mai 2016, sodass sie nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25. Mai 2018 für Unternehmen und Behörden verbindlich werden wird.
Präzision schützt vor ungewollten Folgen
von Dr. Maximilian Rittmeister
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist Präzision auf Käufer- und Verkäuferseite gefragt. Die Anforderungen an das beidseitige Management sind hoch, selbst wenn für die Durchführung der Transaktion nur wenig Zeit zur Verfügung steht.
In vielerlei Hinsicht beeinflussen die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung die Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen. Wer grenzüberschreitend IT-Verträge gestaltet oder verhandelt, sollte die damit verbundenen rechtlichen Fallstricke kennen. Dies gilt vor allem für den Fall, dass die Vertragsparteien unterschiedlichen Rechtssystemen angehören, z. B. weil der US amerikanische Softwarehersteller seine Lizenzen an einen deutschen Kunden vergibt. Denn das kontinentaleuropäische (Civil Law) und das angloamerikanische (Common Law) Rechtssystem unterscheiden sich bereits im Grundsatz. Für die Gestaltung und Verhandlung solcher IT-Verträge ist es daher von großer Bedeutung, die wesentlichen Unterschiede, aber auch die Überschneidungen beider Rechtssysteme zu kennen und zu verstehen.
Das Bundesdatenschutzgesetz befindet sich im Wandel, das Privacy Shield stellt US-Unternehmen vor neue Herausforderungen und die Cloud-Problematik zwischen Microsoft und den US-Behörden ist gelöst. Unser IT Law Experte Horst Speichert bringt Sie rechtlich auf den neuesten Stand.
Die Anzahl der Cyberangriffe auf Unternehmen wächst kontinuierlich. Langsam entsteht auch in Wirtschaft und Politik das Bewusstsein, dass derartige Angriffe für Unternehmen existenzbedrohend sein oder ganze Infrastrukturen lahm legen können. Doch Unternehmen sind dieser Form der Kriminalität nicht schutzlos ausgeliefert. Es obliegt dem Vorstand, für ein angemessenes Schutzniveau im Hinblick auf Cyberattacken Sorge zu tragen. Angesichts der gravierenden Folgen, die eine Cyberattacke für ein Unternehmen haben kann, muss sich daneben auch der Aufsichtsrat dieses Themas annehmen, will er seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und nicht zuletzt eine persönliche Haftung vermeiden. Aufsichtsräte müssen mit Kompetenz personell aufrüsten.