Vorstände und Geschäftsführer sehen sich zunehmend Ansprüchen aufgrund vermeintlich pflichtwidrig von ihnen verursachter Vermögensschäden ausgesetzt, mit denen noch vor wenigen Jahren nicht zu rechnen war. Die Massivität, mit denen Gesellschaften ihre Organe in Haftung nehmen, hat ein noch nicht gekanntes Ausmaß erreicht.
Aus dem Newsletter Haftpflicht 2015
D&O Policen, die alles können
In den letzten Jahren haben immer neue Gesetze und Urteile die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten verschärft. Der Bedingungsumfang gängiger D&O-Policen ist seit 1986 von zwei Seiten auf mittlerweile knapp 20 Seiten angewachsen. Dort, wo sich früher rund 20 Ausschlüsse befanden, findet man bei deutschen Risiken heute manchmal nur noch 2. Statt eine Kündigungsklausel gibt es heute rund 20 Kostenklauseln, von denen manche so abwegig sind, dass ihr Sinn auch nach einer Erläuterung rätselhaft bleibt. Dennoch werden immer wieder Stimmen laut, die der D&O-Versicherung vorwerfen, genau dann nicht einzutreten, wenn man sie braucht. Was ist an diesem wenig originellen Vorwurf dran, von dem ja kaum eine Sparte verschont bleibt? Kann die D&O nun doch (noch) nicht alles?
Auszug aus dem Newsletter Haftpflicht und D&O im Fokus
Haftpflicht 2015
2014 ist im Herbst angekommen, in dem wie jedes Jahr die Blätter von den Bäumen fallen und das fehlende Laubwerk als Synonym für die anstehende Erneuerungsrunde im deutschen D&O Markt und die Blöße des Marktes im Hinblick auf eine Reihe von Themen stehen kann. Wieso das?
Unbedachte und falsche Entscheidungen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten können schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen. Nicht nur die Manager, sondern auch die Aufsichtsgremien haften für diese Schäden unbegrenzt mit ihrem persönlichen Privatvermögen.
Absicherung mit einer D&O Versicherung
Unternehmen können ihre Geschäftsführer und Manager mit einer D&O-Versicherung absichern. Die Managerhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz vor Vermögensschäden bei Ansprüchen Dritter. Die Bezeichnungen im Amerikanischen (Errors&Omissions (E&O)) bzw. Englischen (Professional Indemnity (PI)) weisen konkret auf den Gegenstand der Versicherung hin: Pflichtverletzungen haftender Mitarbeiter und darauf erhobene Ansprüche Dritter. Wir haben Rechtsexperten nach ihren Erfahrungen befragt und um Empfehlungen für Geschäftsführer gebeten: Lesen Sie die Antworten in unserem Blog für GmbH Geschäftsführer.