Vorstände und Geschäftsführer sehen sich zunehmend Ansprüchen aufgrund vermeintlich pflichtwidrig von ihnen verursachter Vermögensschäden ausgesetzt, mit denen noch vor wenigen Jahren nicht zu rechnen war. Die Massivität, mit denen Gesellschaften ihre Organe in Haftung nehmen, hat ein noch nicht gekanntes Ausmaß erreicht.
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