Wettbewerb unter D&O-Versicherungen
Der Markt ist schon lange weich. Der Wettbewerb unter den Versicherern wird immer härter. Die Zahl der Anbieter von D&O-Versicherungen wächst. Der Kampf um den Kunden wird auf der Beziehungs-, Preis- und Produktebene entschieden. Produktinnovationen wirken dabei auch einem Preisverfall entgegen. Fragen nach dem Sinn und der Funktionsweise einer Deckungsverbesserung gibt es nun schon zu viele, weil es zu viele Innovationen gibt. Da hilft sich die Praxis dann mit dem Auszählen. 20 Deckungserweiterungen statt nur 15 werden wohl hoffentlich das bessere und modernere Produkt kennzeichnen. Wechselwirkungen, Redundanzen, Placebo Effekte oder gar Kontraindikationen würden das Abzählen unnötig kompliziert machen. Wer hat heute noch Zeit? Und welcher Kunde würde das denn noch verstehen? Wichtig ist, dass die Grenze zur Verständlichkeit durch den D&O-Jargon gut geschützt ist. Sonst gäbe es ja keinen D&O-Fachmann(-frau).
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Selbstverständlich ist die wachsende Verunsicherung oder gar Existenzangst bei Managern ein Anlass, immer mehr vom Versicherungsschutz zu erwarten. Ein erstes Zeichen zur Umkehr setzten hier die Wirtschaftsrechtler auf dem 70. Juristentag im September 2014 in Hannover. Dort ging es um ein neues Thema, die „Enthaftung“ der Manager. Dass sich dafür der Gesetzgeber einsetzen könnte, ist weder in dieser noch in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten. Dennoch könnte sich hier eine Umkehr abzeichnen.
D&O-Versicherung ist eine Katastrophendeckung und kein Girokonto
Eine D&O-Versicherung ist eine Katastrophendeckung und kein Girokonto, von dem man aufgrund der zahlreichen Versicherungserweiterungen und Deckungsbausteine immer mal wieder etwas abheben kann. Vorbeugekosten, Zeugenbeistand, Notfallkosten vor dem Zeitpunkt einer Abstimmung mit dem Versicherer, Kosten der Firmenstellungnahme, die Übernahme von Gehaltsforderungen, faute non séparable (das ist übrigens keine Fußfalle für Manager), Reisekosten der Angehörigen, Nachsendekosten für wichtige Medikamente, Untersuchungskosten im eigenen Unternehmen etc. erwecken den Eindruck eines beständigen Geldwechselgeschäfts. Die Gefahr einer Ausschöpfung der Deckungssumme durch zu viele Versicherungsfälle stellt sichnoch nicht. Der Vertrieb ist hier dem Verbrauch weit vorausgeeilt. Aber der Verbraucher ist lernfähig. Die ursprüngliche Bedeutung der D&O als Absicherung des Managers davor, dass dieser für seine Fehlentscheidungen oder die Fehler seiner Kollegen mit seinem gesamten Privatvermögen haften muss, gerät immer mehr aus dem Blickfeld.
Aber auf welche Bausteine sollte man verzichten?
Oder ist diese Frage nicht opportun? Hier beginnt das Dilemma des gewissenhaften Versicherungsmaklers und Risikomanagers: Warum sollte gerade er auf einzelne Deckungselemente verzichten, wenn andere diese kostenlos anbieten? Die Konkurrenz wird nicht zögern, auf seine mangelnde Expertise lautstark hinzuweisen und den Kunden so verunsichern. Wer bis 20 zählen kann ist kompetenter als derjenige, der nur bis 15 zählen kann. Dieses Marktverhalten setzt ein bestimmtes Bild vom Verbraucher voraus.
Das Paradoxe daran ist, dass ausgerechnet diejenigen, die aufgrund ihrer erheblichen Haftungslage einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz benötigen, nur ein universalpassendes D&O-Produkt von der Stange erhalten (eine Art goldene Eier legende Wollmilchsau). Und Policen, die alles können, also den Angriff und die Abwehr gleichzeitig fördern, können natürlich nicht preiswert sein.
Fazit
Die Versicherungsmöglichkeiten, die durch eine D&O-Versicherung am deutschen Markt derzeit gegeben sind, sind enorm. Regelmäßig werden alle Möglichkeiten gleichzeitig ausgeschöpft. Dennoch fallen im kleineren und mittleren Geschäft die Preise sogar. Die Courtagen müssen dabei steigen, weil das Auftürmen von Möglichkeiten sehr anstrengend ist. Welchen Belastungen der so errichtete Turm gewachsen ist und wer sich darin besonders sicher fühlen kann, sollte von unabhängigen Experten vor dem Versicherungsfall überprüft werden. Weniger ist manchmal mehr und dennoch preiswerter.
Autorin: Ass. jur. Dagmar Laubscher-Tietze, Senior Fachbetreuerin Financial Lines, Dr. Ihlas GmbH
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