Worauf es bei einer D&O-Versicherung ankommt

21.11.2013FinanceVersicherung , D&O, Manager

Unbedachte und falsche Entscheidungen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten können schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen. Nicht nur die Manager, sondern auch die Aufsichtsgremien haften für diese Schäden unbegrenzt mit ihrem persönlichen Privatvermögen.

Worauf es bei einer D&O-Versicherung ankommt - Auszug aus dem Newsletter Haftpflicht

Die D&O-Versicherung aus Sicht der Entscheider

Wie denken Unternehmensleiter über ihre eigenen Haftungsrisiken? Was erwarten sie von einer guten D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung). Diese und weitere Fragen hat die deutsche D&O-Versicherungsgemeinschaft VOV in Zusammenarbeit mit Faktenkontor und Euroforum an 200 Manager gerichtet und ist dabei zu interessanten Ergebnissen gekommen:

87 Prozent der Geschäftsführer bestätigen, sie seien sich ihrer Haftungsrisiken bewusst. Und wer sein persönliches Haftungsrisiko kennt, schließt in derRegel eine D&O-Versicherung ab. Etwa zwei Drittel der befragten Geschäftsführer sind durch eine D&O-Versicherung gegen solche Risiken abgesichert.

Hier den kostenlosen Newsletter "Haftpflicht und D&O im Fokus" downloaden

Allerdings stufen mehr als drei Viertel der Führungskräfte das Risiko eines D&O-Haftungsfalls als gering ein. Dieser Frage gegenüber steht die Tatsache, dass bereits rund jeder vierte Geschäftsführer von Ansprüchen gegen sich oder andere Organmitglieder in der Vergangenheit berichten kann. Dies ist nichtverwunderlich, weil sich die D&O-Haftung in Deutschland nach unserer Einschätzung in den Top 5 der Haftungsausgestaltung weltweit bewegt. Hinzukommt, dass das Risiko für unternehmerisches Fehlverhalten auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist. Das bestätigen knapp drei Viertel der Firmenchefs. Dies macht deutlich, wie hoch die Risiken wirklich sind. Beim Abschluss einer D&O-Versicherung spielen transparente und klare Versicherungsbedingungen sowie eine hohe Deckungssumme eine entscheidende Rolle.

Zwei Drittel der befragten Firmenchefs sehen darüber hinaus eine versicherte Beratungsdienstleistung zur Vermeidung von Reputationsschäden als wichtige Versicherungsleistung an.

Diese Aussage ist nachvollziehbar, weil – sofern der Konflikt erst einmal öffentlich geworden ist – sich ein Imageschaden auch durch den besten D&O-Versicherungsschutz nicht abdecken lässt. Denn die gerichtlichen Verhandlungen über mögliche Pflichtverletzungen dauern oft mehrere Jahre. Dazu haben D&O-Schadenersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe in dieser Zeit erhebliche mediale Aufmerksamkeit, weil die Tätigkeit der   Unternehmensleiter so stark im Rampenlicht steht. Dabei geht es meist gar nicht darum, dass der Manager diese Forderungen tatsächlich begleicht. DieSchadenersatzforderungen sind vielmehr ein Druckmittel, mit dem eine der beiden Seiten zu einem Vergleich bewegt werden soll. In den seltensten Fällen wird die Auseinandersetzung aber durch das Gericht entschieden, da oftmals vorher ein Vergleich geschlossen wurde.

Bis es dazu kommt, werden das Verfahren und damit das mögliche fehlerhafte Managerverhalten aber immer wieder von den Medien aufgegriffen.Das kann ganze Karrieren zerstören oder zumindest nachhaltig beschädigen. Denn der Manager wird in der Öffentlichkeit vor allem mit seinem angeblich pflichtwidrigen Verhalten in Verbindung gebracht – ganz egal, ob dieser Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Darüber hinaus kann im Internet jeder seine Kritik öffentlich äußern. So können Empörungswellen das Image beschädigen – zumal sich Beiträge im Internet nicht einfach löschen lassen und dank Suchmaschinen auch noch Jahre später Einträge zu finden sind, die mit dem betroffenen Manager in Verbindung stehen.

Um den Ruf wiederherzustellen, sind aufwändige Kommunikationsmaßnahmen notwendig, die wiederum zu erheblichen Kosten führen. Der Imageverlust gilt im Übrigen nicht nur für den Manager: Auch die Reputation der Unternehmen wird durch derartige Auseinandersetzungen schwer beschädigt.

Nach Meinung der befragten Firmenchefs ist die Unternehmensinsolvenz der häufigste Grund für einen D&O-Haftungsfall. Die Praxis zeigt aber, dass esüberwiegend auch weniger schwerwiegende Haftungsauslöser gibt. Unter den Befragten wurden neben der Insolvenz hauptsächlich  Complianceverstöße und Kalkulationsfehler als haftungsrelevante Sachverhalte genannt. Diese Ergebnisse stimmen mit den Schadenerfahrungen der letzten 16 Jahre der D&O-Versicherungsgemeinschaft VOV überein.

Hier den kostenlosen Newsletter "Haftpflicht und D&O im Fokus" downloaden

Kommt es dann zu einem Schadenfall, erwarten die Firmenchefs bei der Schadenregulierung eine sofortige Reaktion der Versicherung nach der Schadensmeldung. Für etwa die Hälfte der Manager sind die unkomplizierte und schnelle Abwicklung sowie eine schnelle Regulierung des Schadens vonmaßgeblicher Bedeutung.

Der entscheidende Ansatz: Vermitteln statt Verklagen

Wenn es tatsächlich zu Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und ihren Topmanagern kommt, kann auch der beste D&O-Versicherungsschutz diesen Schaden nicht vermeiden. Es gibt daher nur eine Alternative, die beiden Seiten – dem Unternehmen als Vertragspartner der Versicherer als auch dem bereits Ansprüchen ausgesetzten Manager als versicherte Person – nutzt: Mögliche Konflikte müssen gelöst werden, bevor sie eskalieren und zu oftvermeidbaren Folgeschäden aller Betroffenen führen können.

Dafür setzen wir mit Erfolg alternative Modelle zur Konfliktlösung ein. Diese umfassen unter anderem ein aktives Management der Kommunikation sowie den Einsatz von Schlichtungs- und Mediationsverfahren. So sollte versucht werden, Streitigkeiten beizulegen, bevor es zur öffentlichen und juristischen  Auseinandersetzung kommt. Grundlage dafür ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Manager. Droht ein Anspruch, versucht die VOV gemeinsam mit allen Betroffenen die Folgen unter Kontrolle zu halten. Wie unsere Erfahrungen zeigen, verhindert dieses aktive Schadenmanagement oft einen „Flächenbrand“. Der Versicherungsnehmer und der Manager haben so einen Partner an ihrer Seite, der es zudem ermöglicht, sich auch in dieser schwierigen Zeit auf ihre eigentlichen Führungsaufgaben zu konzentrieren.

Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen D&O-Schadenerfahrung in Deutschland diesem Ansatz verschrieben: Neben der juristischen Analyse derSachlage konzentrieren wir uns auf die Vermeidung möglicher Folgeschäden. Dahinter steckt die Überzeugung, dass D&O-Versicherer ebenfalls „Vermittler“ bei der Kommunikation sein sollen, deren Leistungen über die Abwicklung des finanziellen Schadens hinausgehen.

Dafür setzen wir mit Erfolg alternative Modelle zur Konfliktlösung ein. Diese umfassen unter anderem ein aktives Management der Kommunikation sowie den Einsatz von Schlichtungs- und Mediationsverfahren. So sollte versucht werden, Streitigkeiten beizulegen, bevor es zur öffentlichen und juristischen Auseinandersetzung kommt. Grundlage dafür ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Manager. Droht ein Anspruch, versucht die VOV gemeinsam mit allen Betroffenen die Folgen unter Kontrolle zu halten. Wie unsere Erfahrungen zeigen, verhindert dieses aktive Schadenmanagement oft einen „Flächenbrand“. Der Versicherungsnehmer und der Manager haben so einen Partner an ihrer Seite, der es zudem ermöglicht, sich auch in dieser schwierigen Zeit auf ihre eigentlichen Führungsaufgaben zu konzentrieren.

Fazit

Manager tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Tag für Tag müssen sie Entscheidungen treffen, deren Auswirkungen unter Umständen nicht sofort absehbar sind. Damit wächst das Risiko von Fehlentscheidungen – zumal die Aufgaben im Zeitalter der Globalisierung komplexer werden und die Compliance-Vorschriften deutlich zugenommen haben. Darüber hinaus steht der Manager mit seinen Entscheidungen immer stärker im Fokus der Öffentlichkeit.

Eine oft nicht bewusste Missachtung etwaiger Vorschriften, eine falsche Kalkulation oder auch eine Insolvenz des Unternehmens führen schnell zu Schadenersatzforderungen, für die der Manager dann mit seinem (vollen) gesamten Privatvermögen haftet. Und aufgrund des Prinzips der gesetzlich geregelten Beweislastumkehr ist es dann an ihm, seine Unschuld zu beweisen.

Verstärkt wird das Risiko durch die gesamtschuldnerische Haftung. Der Manager haftet also auch für Verfehlungen seiner Kollegen, wenn ihm ein Überwachungsverschulden vorgeworfen werden kann. Der D&O-Versicherer sollte konsequent dem Ansatz folgen, Konflikte zu lösen, bevor sie eskalieren. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Deshalb ist ein fundierter D&O-Versicherungsschutz unerlässlich. Somit ist die D&O-Versicherung persönliche „Chefsache“. Manager sollten verstehen und wissen, was eine D&OVersicherung beinhaltet und wie man sich im Schadenfall verhalten sollte.

Und last but not least: Manager, denen ein Jobwechsel bevorsteht, sollten sich wegen der gesetzlichen Verjährungsfristen von mindestens fünf Jahren Gedanken machen, sich individuell gegen das D&O-Risiko eventueller Ansprüche aufgrund alter Pflichtverletzungen abzusichern. So behalten Manager die Kontrolle und können erfolgreich ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen.

 

Autor: Diederik Sutorius, Geschäftsführer, VOV GmbH

Kontakt: Stefanie Speyrer, Konferenz-Managerin EUROFORUM