Die Entscheidung, auch Alternative Investments in das Portfolio aufzunehmen, ist eine Sache. Das richtige Investment zu finden, eine andere. Eine nordrhein-westfälische Stiftung wurde am Markt nicht fündig und entschloss sich, zusammen mit einem Partner ihr eigenes Anlageprodukt zu entwickeln.
Das Beihilferecht ist bereits seit Inkrafttreten der römischen Verträge im Jahr 1958 Bestandteil des EU-Rechts. In das Bewusstsein der deutschen Kommunen ist es spätestens mit der Altmarkt-Trans-Entscheidung aus dem Jahr 2003 gelangt, in der vom EuGH explizit herausgestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen kommunale Zuwendungen EU-Beihilfekonform umgesetzt werden können.
Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“ in den Städten und Gemeinden, die Bezeichnung variiert je nach Bundesland, sind diese bestrebt, die bisher nach kameralen Grundsätzen geführten Buchungssysteme auf die doppelte kaufmännische Buchführung umzustellen.