Handelsblatt Journal - Sonderveröffentlichung
Der CRO in der Eigenverwaltung – Taktgeber eines professionellen Sanierungsprozesses
Die Kombination von Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren ist mit Inkrafttreten des ESUG en vogue. Die Verstärkung des in aller Regel insolvenz- und sanierungsunerfahrenen Managements durch einen CRO (Chief Restructuring Officer) ist eine nahezu zwingende Voraussetzung, um die erforderliche erhöhte Sachkunde und die notwendige Zuverlässigkeit, welches ein Unternehmen im Fall der Eigenverwaltung aufweisen muss, sicherzustellen. Der CRO steht mit seinem guten Namen für die Seriosität des Sanierungsprozesses ein.
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Restrukturierung - ESUG aktuell
Wer in unbekannte Gewässer aufbricht, braucht einen erfahrenen Lotsen. So sinnvoll ein Insolvenzantrag verbunden mit einem Eigenverwaltungsantrag
sein kann, so ungewohnt ist der Prozess für die meisten Geschäftsführer.
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Pionierverfahren: Die Sanierung der Dura-Gruppe im ersten § 270a-Verfahren
„Bei konsequenter Umsetzung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente kann ein solches Verfahren mit einer dauerhaften Gesundung verbunden sein. Allerdings geht einem solchen Neuanfang ein notwendiger und einschneidender Kosteneinsparungsprozess voraus.“