Die Tücken der Eigenverwaltung

31.03.2014Finance, RechtEigenverwaltung, HBJournal , Restrukturierung

Handelsblatt Journal - Sonderveröffentlichung

Restrukturierung - ESUG aktuell

Wer in unbekannte Gewässer aufbricht, braucht einen erfahrenen Lotsen. So sinnvoll ein Insolvenzantrag verbunden mit einem Eigenverwaltungsantrag
sein kann, so ungewohnt ist der Prozess für die meisten Geschäftsführer.

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Die Insolvenz erfordert Maßnahmen, die erheblich in die bisherigen Abläufe eingreifen. Während in einer Regelinsolvenz der vorläufige Insolvenzverwalter diese Aufgaben übernimmt, verbleiben sie beim Eigenantrag beim Management. So passiert es, dass gleich nach Bekanntwerden des Antrags ein Sturm von Anforderungen über das Unternehmen hereinbricht, die nicht mit den bisher üblichen Verfahren und Entscheidungskompetenzen erfüllt werden können.

Lieferanten wollen gelieferte Waren unmittelbar wieder abholen und machen, genauso wie andere Dienstleister, künftige Leistungen davon abhängig, dass off ene Rechnungen gleich beglichen werden. Besicherte Gläubiger lassen LKWs vorfahren, um Sicherheitsgüter im Handstreich abzuholen. Kunden drohen mit der Stornierung von Aufträgen, wenn Halbfertigwaren nicht ausgeliefert werden. Mitarbeiter wollen zur Auszahlung des Insolvenzgelds informiert werden.

Diese Fragen sind alle dringlich und müssen – aus Haftungsgründen – in einem rechtlich einwandfreien Rahmen beschieden werden. In einigen Fällen sind auch schwierige, grenzwertige Entscheidungen zu treffen, um eine Weiterführung der Geschäfte zu ermöglichen. Der Ermessenspielraum und die Risiken können dabei jeweils nur durch Einbindung insolvenzerfahrener Spezialisten richtig abgeschätzt werden.

Zusätzlich geht es auch darum, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dazu gehört neben einer Planung für die Zukunft des Unternehmens oft auch die kurzfristige Beschaff ung von Massekrediten sowie später im Verfahren die Anwendung der insolvenzrechtlichen Instrumente zur Restrukturierung, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Verträge, die einer Sanierung im Wege stehen, zu beenden.

Dies sind alles Sonderthemen, mit denen sich die Geschäftsführung des insolventen Unternehmens neben dem Tagesgeschäft beschäftigen muss. Das Unternehmen hat durch die Benennung eines CRO oder durch die Einbindung von spezialisierten Beratern dafür zu sorgen, dass die Betroffenen dem Unternehmen weiterhin Vertrauen schenken. Entscheidend sind für das Gelingen Know-how, Erfahrung und nicht zuletzt Persönlichkeit dieser Spezialisten, um das Vertrauen der betroff enen Stakeholder in das Unternehmen während der Transformationsphase stabilisieren zu können.

Autoren:

Lars Ruppert, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Partner der Restrukturierungsberatung One Square Advisors

Alain Fux, Betriebswirt und Unternehmensberater, Partner der Restrukturierungsberatung One Square Advisors

Kontakt: Petra Leven, EUROFORUM www.handelsblatt-journal.de | XING