Das Beihilferecht ist bereits seit Inkrafttreten der römischen Verträge im Jahr 1958 Bestandteil des EU-Rechts. In das Bewusstsein der deutschen Kommunen ist es spätestens mit der Altmarkt-Trans-Entscheidung aus dem Jahr 2003 gelangt, in der vom EuGH explizit herausgestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen kommunale Zuwendungen EU-Beihilfekonform umgesetzt werden können.
Deindustrialisierungsgefahr gebannt – in der Rückwirkungsproblematik verrannt?
Rechtsanwalt Christoph Arhold zu der Einigung bzgl. EEAG, den Konsequenzen für das neue EEG und das laufende Prüfverfahren bzgl. des EEG 2012 sowie der Frage der Beihilfenklassifizierung von gesetzlich vorgeschriebenen Umlagesystemen zwischen Privaten.
Beihilfenrecht 2014
Herr Dr. Ulrich Soltész zu Fragen rund um Formalien im Beihilfenrecht, die Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellung, Herausforderungen bei der Regionalförderung und weiteren Themen, die die Beihilfenexperten derzeit bewegen.