Anschaffungskosten oder direkt abziehbarer Aufwand?
Beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage entstehen dem Käufer Kosten. Die steuerliche Behandlung dieser Kosten ist unterschiedlich: Bei Kauf einer immobilien zum Zwecke der Vermietung gehören die entstehenden Kosten entweder als Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Wirtschaftsgut und sind daher abschreibungspflichtig, oder sie dürfen als Werbungskosten im Jahr des Entstehens sofort abgezogen werden. Nicht nur für die Neulinge unter den Immobilien-Kapitalanleger oft eine knifflige Sache... Wir haben aus Sicht eines Privatanlegers die Abschreibungsmöglichkeiten beim Immobilienerwerb für Sie recherchiert und zusammengefasst: