Die Klage der Energiekonzerne gegen den 2011 beschlossenen Atomausstieg hatte nur teilweise Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Entscheidung, bis 2022 alle Atomkraftwerke in Deutschland abzuschalten, für rechtskräftig, sprach aber den Konzernen eine angemessene Entschädigung zu. Jetzt bleibt der Regierung bis Juni 2018 Zeit, eine entsprechende Regelung auszuhandeln.
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