von Dr. Guido Bader
Es ist vollbracht. Am 1.1.2016 ist das neue europäische Aufsichtsregime für die Versicherungswirtschaft „Solvency II“ in Kraft getreten. Wer dabei mit einem Paukenschlag gerechnet hatte, wurde allerdings enttäuscht.
Jedes Unternehmen das Versicherungsgeschäfte betreibt, unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses dient in erster Linie dem Schutz der Versicherten und legt die Höhe der Eigenmittel fest über den eine Versicherung verfügen muss, um ihren Kunden stets eine ausreichende Kapitaldeckung zu garantieren. Außerdem regelt sie, in welche Vermögenswerte und Instrumente eine Versicherung in welcher Höhe investieren darf. Anfang 2016 trat die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts Solvency II in Kraft. Was ändert sich dadurch für Versicherer?