Health Claim Verordnung: Seit Erlass der Health Claim-Verordnung (EG) 1924/2006 (HCVO) sind (bis auf Ausnahmen) gesundheitsbezogene Angaben verboten, soweit sie nicht auf einer Gemeinschaftsliste, die seit Dezember 2012 gilt, aufgeführt sind. Diese Liste besagt, welcher Inhaltsstoff mit welchen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden darf..
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