Das Beihilferecht ist bereits seit Inkrafttreten der römischen Verträge im Jahr 1958 Bestandteil des EU-Rechts. In das Bewusstsein der deutschen Kommunen ist es spätestens mit der Altmarkt-Trans-Entscheidung aus dem Jahr 2003 gelangt, in der vom EuGH explizit herausgestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen kommunale Zuwendungen EU-Beihilfekonform umgesetzt werden können.
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