Die Energiewende zum Erfolg führen – dies ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Wem fällt dabei die Schlüsselrolle zu?
Nach meiner Einschätzung sind es die Stadtwerke, zu deren Gesellschaftern Städte und Gemeinden gehören. Sie realisieren bereits seit einigen Jahren erfolgreich Rekommunalisierungsprojekte durch Übernahme von Versorgungsnetzen. Hiermit verbunden sind immer auch der Einsatz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Damit werden die Städte und Gemeinden zunehmend die Treiber und Umsetzer der Energiewende, bei der auch Bürgerbeteiligungen eine immer größere Rolle spielen.
Die Kommunen suchen sich zumeist Kooperationspartner. Warum?
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien stellt jeden Akteur vor zahlreiche Herausforderungen. Beispielhaft sei hier nur auf die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierbarkeit hingewiesen. Diese Herausforderungen können Städte und Gemeinden in Kooperationen mit strategischen Partnern der Privatwirtschaft, die bereits über langjährige Erfahrungen und Know-how verfügen, oder auch gemeinsam mit anderen Kommunen meistern.
Auch eine Bürgerbeteiligung ist letztlich ein Kooperationsmodell. Gibt es weitere Gründe, die für ein Kooperationsmodell sprechen?
Dafür sprechen oft mehrere Gründe. Es können beispielsweise steuerliche Erwägungen sein. Die Steuer ist für die Kommunen ein Kostenfaktor, wobei die Gewerbesteuer bei richtiger Gestaltung ohnehin dem kommunalen Haushalt zufließt. Aber auch hier muss das Kooperationsmodell sicherstellen, dass die besonderen Zerlegungsvorgaben des Gewerbesteuergesetzes nicht dazu führen, dass die Gewerbesteuer in „fremde“ Kassen fließt.
Häufig müssen leider verlustträchtige Verkehrs- oder Bäderbetriebe ebenfalls von der Stadt/Kommune finanziert werden und hier gilt es zu erreichen, dass die Ertragsteuerbelastung aus gewinnbringenden Tätigkeiten der Energieversorgung durch Ergebnisverrechnung minimiert wird. Dies lässt sich durch einen sogenannten steuerlichen Querverbund erreichen.
Gibt es hierfür das „richtige“ Kooperationsmodell?
Es gibt das „richtige“ Modell – für jeden Einzelfall. Ein allgemeingültiges Modell existiert hingegen nicht, da die Ausgangssituationen
und Zielstrukturen sehr individuell sind. Neben dem steuerlichen Querverbund und der Sicherung des Gewerbesteueraufkommens ist – und dies gilt im Besonderen auch für Bürgerbeteiligungen – für das Modell von wesentlicher Bedeutung, dass Städte, Kommunen und Bürger nicht nur als Geldgeber fungieren wollen, sondern auch aktiv Mitwirkungsrechte fordern.
Daneben muss die Kooperation aber auch für den Partner aus der Privatwirtschaft attraktiv sein. Dies alles kann häufig in dem Modell der GmbH &Co. KG als Personengesellschaft erreicht und umgesetzt werden. Unabhängig davon, für welches Modell sich die Partner entscheiden, ist wichtig, dass jede Kooperation von Beginn an von Vertrauen und gegenseitigem Verständnis geprägt ist.
Autorin: Solveig Wickinger, Steuerberaterin, Partner TR INA VIS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Kontakt Redaktion Sonderveröffentlichungen: Petra Leven, EUROFORUM, Tel.:+49 211 9686-3760