Kommunikation in der Compliance

28.05.2014RechtUJT, Rechtsabteilung, Compliance, LeonieHarmal

Warum Korruptionsprävention nicht ohne Kommunikation funktioniert

Compliance heißt gleich Reputationsgewinn. Diese einfache Faustregel war vor einigen Jahren für so manches Unternehmen überhaupt erst der Anlass, sich mit der Thematik rechtskonformen Wirtschaftens auseinanderzusetzen. "Greenwashing" und "Schönwetter-Compliance" waren damals oft das Resultat.

Compliance: Warum Korruptionsprävention nicht ohne Kommunikation funktioniert

Doch seitdem hat sich einiges getan. In Großkonzernen ist das Thema mittlerweile fester Bestandteil der gesamten Organisation. Und auch der Mittelstand reagiert zunehmend auf die stetig wachsenden Anforderungen, mit denen sich erst kürzlich das LG München I im "Neubürger-Fall" auseinandergesetzt hat. Stets ganz vorne mit dabei: die Themen Korruptionsprävention und Kommunikation. Ersteres steht auf nationaler wie internationaler Ebene ganz oben auf der Prioritätenliste Letzteres hat sich als Schlüssel erwiesen, um die rechtlichen Vorgaben auch tatsächlich im Unternehmen leben zu können.

Unternehmensstrafbarkeit auf dem Vormarsch

In Sachen Korruption zeichnet sich dabei ein klarer Trend ab: Neben die fast weltweit existierende Bestrafung der korrupten Einzelpersonen tritt zunehmend eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens. Zu beobachten ist dies hinsichtlich des momentan kursierenden Entwurfs eines Verbandsstrafgesetzbuchs nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Zu nennen sind vor allem

  • USA: Foreign Corrupt Practices Act (FCPA),
  • Italien: Art. 318 ff. des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit Verordnung 231/2001,
  • Großbritannien: UK Bribery Act,
  • Russland: Art. 13.3 des Antikorruptionsgesetzes und
  • Brasilien: Art. 1 des Antikorruptionsgesetzes.

Gemeinsamkeit all dieser Vorschriften ist, dass sie zwar einerseits drastische Sanktionen gegen das involvierte Unternehmen vorsehen, andererseits aber auch Compliance-Bemühungen als erheblichen Milderungsgrund anerkennen. So müssen im Gastgeberland der diesjährigen Fußball Weltmeisterschaft Unternehmen nun mit Sanktionen bis zu 20 % des Jahresumsatzes rechnen, können sich durch eigeninitiierte Kooperationsbereitschaft und ein funktionierendes Compliance-Management aber erheblich entlasten. Dazu bedarf es eines Internen Kontroll- und Hinweisgebersystems sowie verbindlicher Unternehmensrichtlinien. In den anderen genannten Ländern sind diese Anforderungen schon seit längerem Standard.

Die richtige Kommunikationsstrategie ist entscheidend

Trotz dieser rechtlichen Entwicklung zeigt sich bei der Aufarbeitung von Compliance-Sachverhalten immer wieder, dass viele Unternehmen über ineffiziente Reaktions- und Kommunikationsstrategien im Fall der Fälle verfügen. Einer unter Umständen unbegründeten Vorverurteilung lässt sich dann kaum mehr wirksam begegnen, sodass sich auch rechtlich unerhebliche Umstände schnell zur handfesten Unternehmenskrise verdichten können.

Umso wichtiger ist es daher, schon im Vorfeld klare Kommunikationsmaßnahmen für den Krisenfall zu entwickeln, die sowohl intern wie auch extern eine schnelle und effiziente Reaktion ermöglichen. Im Idealfall sollte dann nicht nur jeder Mitarbeiter das erforderliche Verhalten verinnerlicht haben, sondern auch eine gezielte Informationssteuerung gegenüber Behörden, Medien und Öffentlichkeit möglich sein. Vor allem der richtige Umgang mit sozialen Medien ist auf diesem Weg ein erster wichtiger Schritt, da sich mit ihrer Hilfe Informationen zwar effizient verteilen, aber nur bei verantwortungsbewusster Nutzung auch wirksam steuern lassen. Gelingt dieser Spagat, gehen Prävention und Kommunikation eine besonders innige Beziehung ein. Das dürfte sich dann auch als echter Reputationsgewinn bezeichnen lassen.

Autor: Dr. Harald W. Potinecke, Partner von CMS Hasche Sigle. CMS Hasche Sigle ist Hauptsponsor der Handelsblatt Jahrestagung Unternehmensjuristentage.

Kontakt: Leonie Harmal, Conference Director EUROFORUM | XING LinkedIn