Die „klassische“ Direktvermarktung von Erneuerbaren Energien spielt sich zumeist an der Strombörse wie etwa der EEX in Leipzig ab und dort insbesondere an der Spotbörse EPEX. Aufgrund lukrativer Spreads – also Unterschiede zwischen Preisspitzen und Preissenken – sowie der zusätzlichen Förderung durch das EEG 2012 lassen sich so gegenüber der fixen Einspeisevergütung des EEG potentielle Mehrerlöse erzielen. Die regionale Direktvermarktung ist eine weitere lukrative Möglichkeit, den Strom zu veräußern.
Direkt und Regional – Stromvermarktung vor Ort
Die regionale Direktvermarktung erfolgt ohne den „Umweg“ über die Strombörse. Hier wird der Stromproduzent direkt zum Stromlieferanten für Abnehmer in der Region. Dabei ist es zweitrangig, ob es sich um industrielle Großabnehmer oder private Haushalte handelt. Lediglich eine lokale Nähe muss gegeben sein, die bislang nicht fest definiert ist. Bestehende Gerichtsurteile ziehen diese jedoch bei etwa 4,5 Kilometern (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.04.2004 – BFH VII R 44/03).
Wo liegt der Vorteil der regionalen Direktvermarktung
In der täglichen Arbeit ändert sich im Vergleich zur Direktvermarktung im Markprämienmodell auf den ersten Blick wenig. Der Erzeuger erhält neben der Markt- und die Managementprämie vom Verteilnetzbetreiber einen Endkundenstrompreis, der ihm von seinem Kunden gezahlt wird. Genau hier greift der Marktvorteil der regionalen Direktvermarktung: Normalerweise müsste er die grob 50 Prozent an Steuern und Abgaben, die im Endkundenstrompreis enthalten sind, abführen. Jedoch bietet die regionale Direktvermarktung unter den unten stehenden Voraussetzungen, die Möglichkeit, einen Teil der Steuern und Abgaben, nämlich bis zu 20,5 €/MWh der Stromsteuer einzusparen. Diese sind unter anderem in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b) StromStG aufgeführt.
Grundbedingungen für die regionale Direktvermarktung
Wie bereits angesprochen muss ein regionaler Bezug zwischen Erzeuger und Verbraucher bestehen. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass der verkaufte Strom zeitgleich zur Erzeugung verbraucht wurde. Darüber hinaus dürfen die Anlagen eine installierte Leistung von zwei MW nicht überschreiten und müssen den produzierten Strom über das öffentliche Netz zum Verbraucher transportieren. Diese Voraussetzungen beziehen sich jedoch nicht ausschließlich auf Anlagen für Erneuerbare Energien, sondern gelten auch für andere Erzeuger wie etwa KWK-Anlagen. Verständlicherweise werden diese jedoch nicht nach dem EEG abgerechnet und erhalten keine Markt- und Managementprämie.
Vorteile vor Ort – Vorteile für alle
Die Vorteile der regionalen Stromversorgung sind vielseitig und offensichtlich: So führt es lokal zu einer Stärkung von Stromproduzenten und -verbrauchern vor Ort und zu einer gesteigerten Akzeptanz für erneuerbare Energieerzeuger in der Umgebung, da der Verbraucher einen stärkeren Bezug zum eigenen Strom und dessen Entstehung bekommt. Überregional führt diese Entwicklung dazu, dass Verbrauch und Erzeugung näher zusammenwachsen. Stromnetze werden entlastet, kostspielige großräumige Erweiterungen werden minimiert.
Autor: Nils Neuneier-Quak, Öffentlichkeitsarbeit, Next Kraftwerke GmbH, Köln
Kontakt: Claudia Paul, Senior-Konferenz-Managerin, EUROFORUM | XING