Compliance - Augenmaß, Akzeptanz und Durchsetzung

09.06.2015Finance, RechtCompliance, Rechtsabteilung

Compliance ist mehr als eine Selbstverständlichkeit

"Compliance" bedeutet "Rechtskonformität" oder auch "Regelüberwachung". Im deutschsprachigen Raum wird der englische Begriff übernommen und das seit einigen Jahren. Nun ist es ja nicht so, dass nicht schon vor Verwendung des englischen Begriffes rechtschaffen Unternehmen geführt wurden! Der Begriff Compliance geht jedoch über diese Selbstverständlichkeit hinaus. Lesen Sie im Folgenden einen Fachbeitrag von Prof. Dr. Jochem Reichert, SZA.
Compliance - Augenmaß, Akzeptanz und Durchsetzung

Die Entwicklung einer individuell angepassten Compliance-Organisation ist für Unternehmen – je nach Risiko und Größenordnung – von wesentlicher Bedeutung.

Konsequenzen klar kommunizieren

Ebenso bedeutend ist, dass gesetzeswidriges Verhalten aufgeklärt, abgestellt und sanktioniert wird. Compliance-Maßnahmen sind jedoch nicht aus reinem Selbstzweck heraus einzuleiten. Sie haben den Sinn, Gesetzesverstöße für die Zukunft nachhaltig zu verhindern. Der Nachhaltigkeit der Vermeidung künftiger Gesetzesverstöße dient auch die Aufklärung, Abstellung und Sanktionierung bereits eingetretener Non-Compliance.

Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, das aufzuklären, abzustellen und zu sanktionieren, was zur künftigen Gewährleistung rechtmäßigen Verhaltens erforderlich ist. Die Art und Weise der Aufklärung, ihre Reichweite, die eingesetzten Instrumentarien sowie Maßnahmen, die zur Abstellung des gesetzeswidrigen Verhaltens vorgenommen werden, sind einschließlich der getroffenen Sanktionen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen. Ziel ist es, eine schlagkräftige, Gesetzesverstöße verhindernde Compliance-Organisation zu schaffen.

Akzeptanz für eine gemeinsame Zielrichtung vermitteln 

Bei der Verfolgung dieses Ziels ist auch dem Erfolg und Ansehen des Unternehmens, dem für die Zusammenarbeit notwendigen gegenseitigen Vertrauen und dem Betriebsfrieden Rechnung zu tragen. Wie in anderen Bereichen der Wirtschaft sind sorgfältige Abwägungsentscheidungen zu treffen. Hierbei steht den verantwortlichen Personen ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Dieser ist eingehalten, wenn die von ihnen gewählte Vorgehensweise geeignet, erforderlich und angemessen ist, um deutlich zu machen, dass Gesetzesverstöße im Unternehmen nicht toleriert werden. Es gilt ein Compliance-Bewusstsein zu schaffen, das gelebt wird. Dessen Akzeptanz und positive Annahme zu vermitteln, ist meist effektiver als der Erlass übertrieben und zu streng empfundener Regelwerke oder Sanktionen.

Auch im Rahmen oft unumgänglicher Untersuchungen sollte man sich – bei allem Bestreben, ein möglicherweise fehlgeleitetes Unternehmen wieder auf die richtige Bahn zu lenken – mit dem richtigen Fokus vorgehen. Dabei stehen Maßnahmen im Mittelpunkt, die erforderlich sind, um die Umkehr zur Rechtstreue nachhaltig sicherzustellen. Das notwendige Augenmaß erhöht dabei die Akzeptanz und den angestrebten nachhaltigen Erfolg.

Autor: Prof. Dr. Jochem Reichert, Rechtsanwalt, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG

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