Steuern der verschiedensten Art waren und sind immer noch eine der Haupteinnahmequellen eines jeden Staates. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Co. sind gängige Begriffe, die uns im Alltag begegnen. Wie verhält es sich hingegen mit der Bartsteuer oder der Spatzensteuer? Nur zwei Beispiele aus der Riege der kuriosen Steuern aus aller Welt.

 

 

1. Die Bartsteuer
Russland, 1699: Zar Peter der Große hat die Vision eines modernen Russlands und möchte sein Volk in ein neues Zeitalter führen. Eine der Modernisierungsmaßnahmen: Die Bärte müssen ab, schließlich stehen sie als Symbol  für tiefe Religiösität und das Festhalten an alten Werten. Wollte man als Bärtiger sein Gesichtshaar behalten, so musste man eine Bartsteuer entrichten. Je nach gesellschaftlichem Stand waren es mehr oder weniger Rubel -  eine clevere Variante der Reichensteuer also.

2. Die Spatzensteuer
Im Jahr 1789, als es noch nicht die leiseste Idee  von Tierschutz gab, mussten die Einwohner Hohenheims eine Spatzensteuer entrichten. Gezahlt werden musste diese allerdings nur, wenn man es nicht schaffte, 12 lebendige Spatzen pro Jahr an Herzog Karl Eugen von Württemberg zu liefern. Dienen sollte diese kuriose Steuer der Minimierung von Spatzenpopulationen, die das Saatgut von den Feldern wegfraßen.

3. Die Blaubeersteuer
Der US Staat Maine hat die Wildblaubeere zur offiziellen Staatsbeere erklärt und noch dazu produziert der Bundesstaat 99% der Wildblaubeeren im ganzen Land. Kein Wunder, dass dort eine Blaubeersteuer für alle erhoben wird, die Blaubeeren anbauen, vertreiben oder verarbeiten. Die Steuereinnahmen fließen in Forschungsprojekte, um Maine  gegenüber den kanadischen Konkurrenten am Blaubeermarkt vorne zu halten.

4. Die Jungfernsteuer
Im Preußen des frühen 18. Jahrhunderts war Premierminister Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg die Entlastung von Ehepaaren und die Förderung von Nachwuchs äußerst wichtig. So wichtig, dass er eine Jungfernsteuer einführte. Diese besagte, dass unverheiratete Frauen zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr zwei Groschen pro Monat zu zahlen hatten. Teure Zeiten für Singledamen, die sicherlich einen Heiratsboom verursacht haben.

5. Die Nichtrauchersteuer
Im genauen Sinne keine Steuer, sondern ein Bußgeld für Nichtraucher um den Zigarettenkonsum und damit Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer anzukurbeln. Im Jahr 2009 stand die chinesische Provinz Hubei vor einer Finanzkrise und da die Tabaksteuer eine lukrative Einnahmequelle darstellte, wurden die Einwohner der Provinz durch eine hohe Bußgeldstrafe zum Rauchen animiert.

6. Die Limonadensteuer
In der heutigen Zeit wird es immer wichtiger gesund zu leben, dies wirkt sich auch auf die internationale Steuerlandschaft aus. Die US-Stadt Philadelphia führt in Kürze eine Limosteuer ein, um den Konsum des zuckerigen Softdrinks zu senken. Ab 2017 werden ca. 50 Cent Steuern pro Liter Limonade erhoben.

7. Die Urinsteuer
„Pecunia non olet.“ – Geld stinkt nicht. Eine bekannte Redewendung die auf den römischen Kaiser Vespasian zurückzuführen ist, der sehr bemüht war die Staatskassen zu füllen. Da Urin ein gefragtes Gerbemittel war und von den Gerbern in öffentlichen Latrinen gesammelt wurde, stellte die Steuer eine lukrative Einnahmequelle dar. Auch wenn das Geld aus stinkenden Latrinen kam, so stank es selber eben nicht.

8. Die Perückensteuer
Friedrich I von Preußen erkannte 1698 dass das Tragen von Perücken schwer in Mode gekommen war.  Daraufhin deklarierte er Perücken zu Luxusgütern und ließ sie versteuern. Trug man in der Öffentlichkeit eine Perücke, so musste man 3 Taler an den königlichen Perückeninspektor entrichten und bekam einen Stempel an die künstliche Haarpracht angebracht. Zahlte man nicht, war der Perückeninspektor dazu berechtigt das Kunsthaar zu beschlagnahmen.

9. Die Automatenobststeuer
Eine Kuriosität aus dem gesundheitsbewussten US-Staat Kalifornien. Frisches Obst ist dort von der Steuer befreit, jedoch wird eine Steuer auf Obst erhoben, dass aus Verkaufsautomaten erworben werden kann. Da stellt sich nur noch die Frage, wieso man Frischobst aus Automaten kaufen sollte, besonders wenn es mit 33% des Verkaufspreises versteuert und somit viel teurer als Supermarktobst ist.

10. Die Fenstersteuer
In Frankreich wurde 1798 eine Steuer auf Fenster eingeführt. Wer es gerne hell im eigenen Zuhause hatte, musste tief in die Tasche greifen. Bezahlen musste der Eigentümer für jedes Fenster, das zu seiner Wohnung gehörte. Nicht jeder konnte sich das leisten, daher wurden damals viele Fenster aus Kostengründen zugemauert, was sie zu sogenannten Blindfenstern machte, die man heute noch in historischen Gebäuden finden kann.