Das elektronische Krankenblatt
Elektronisches Patientendossier nennt sich die Sammlung medizinischer Daten zu einer Person. Je mehr Daten verfügbar sind, desto interessanter sind solche Dossiers beispielsweise für Krankenkassen und medizinische Studien. Wären diese Datensätze zu Forschungszwecken einsehbar, so würde sich der große organisatorische Aufwand der Datenerhebung im Vorfeld von medizinischen Studien erübrigen.
In den USA wurde kürzlich durch eine Computeranalyse herausgefunden, dass die gleichzeitige Einnahme zweier bestimmter Medikamente zu Wechselwirkungen führen kann. Möglich war diese Analyse nur durch das Einlesen von Daten, die von der amerikanischen Behörde für Food and Drug Administration geliefert wurden.
Datenschutz vs. Forschung
Doch wie steht es in solch einer Situation um den Datenschutz? Gerade in der Medizin ist der Umgang mit Patientendaten ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann es dienlich zur Diagnose verschiedener Symptome sein, wenn der Patient die Einsicht seines elektronischen Patientendossiers bewilligt. Andererseits wird er so zum gläsernen Patient, was sich, je nach Gesundheitszustand, negativ auf die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge auswirken könnte.
Lebensretter am Handgelenk
In Kanada erkannte der Träger einer Apple Watch mittels der integrierten Blutdruckmessfunktion seinen konstant zu hohen Puls als Vorbote eines Herzinfarkts und wählte noch rechtzeitig den Notruf. Musste der Patient auch in diesem Fall noch selbst aktiv werden, so zeigt dieses Beispiel die Vorteile der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Schreitet diese Entwicklung weiter mit so großen Schritten voran, könnte die Möglichkeit des Auslesens medizinischer Patientendaten zu Forschungs- und Studienzwecken tatsächlich Realität werden.
Voraussetzung dafür wäre allerdings eine Regelung zur Nutzung der elektronischen Patientendossiers. Denkt man diesen Entwicklungsprozess weiter, dann könnten Activity-Tracker wie Fitbit oder Jawbone möglicherweise eines Tages sogar Leben retten.