Datenschutzverstöße können ebenfalls Wettbewerbsverstöße sein, so entschied das Landgericht Würzburg am 13.09.18, und können somit von einem breiten Umfeld abgemahnt werden. Dementsprechend sind nicht nur potenzielle Nutzer der Website dazu in der Lage, sondern ebenfalls die eigenen Mitbewerber im Markt. Solange keine neue Entscheidung einer höheren Institution getroffen wird, betrifft die Handhabung der Informationspflicht durch die DSGVO nicht nur den Kunden, sondern ebenfalls die Mitbewerber. Ob die große Abmahnwelle nach dieser gerichtlichen Entscheidung folgt, ist fraglich. Jedoch bringt sie viel Potenzial mit sich und wir warten auf eine übergeordnete Regelung der Europäischen Union.
Podcast zum Thema Datenschutz von Horst Speichert.
Host Speichert ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt spezialisiert auf IT-Recht und Datenschutz. Schwerpunkt in der Anwaltspraxis ist die Gestaltung von IT-Verträgen, Betriebsvereinbarungen, IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepten. Herr Speichert ist Seminarleiter des Seminares IT Compliance Update.