Geschäftsführer in der Pflicht

Handelsblatt Journal, März 2014: Was passiert, wenn die getroffenen Entscheidungen zu Verwerfungen innerhalb des Unternehmens führen oder gar Fehler beinhalten, die zu Schäden für das Unternehmen führen? Worauf muss sich der Unternehmensleiter bei einer Fehlentscheidung einstellen?

Worauf muss sich der Unternehmensleiter bei einer Fehlentscheidung einstellen? | Auszug aus dem Handelsblatt Journal Restrukturierung März 2014

Worauf muss sich der Unternehmensleiter bei einer Fehlentscheidung einstellen?

Jeden Tag müssen Unternehmensleiter, seien es Geschäftsführer oder Vorstände Entscheidungen treffen. Ob es um die Anpassung des Unternehmens  an den Markt, die Einführung neuer Produkte, Änderungen in der Vertriebsstruktur, Restrukturierung von Unternehmensteilen, Reaktionen auf geänderte Gesetzeslagen, Organisationsentscheidungen oder das Agieren in der Krise geht, immer sind die Unternehmensleiter gefragt. Sie sind diejenigen, die das Unternehmen durch ihre Entscheidungen lenken und die daher auch die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen tragen müssen.

Daran schließt sich eine ganz entscheidende Frage an: Was passiert, wenn die getroffenen Entscheidungen zu Verwerfungen innerhalb des Unternehmens führen oder gar Fehler beinhalten, die zu Schäden für das Unternehmen führen? Worauf muss sich der Unternehmensleiter bei einer Fehlentscheidung einstellen?

Mehr zum Thema im aktuellen Handelsblatt Journal Restrukturierung - Sanierung - Insolvenz

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Was passiert also, wenn der Fall der Fälle eintritt?

Dann ist der Zeigefinger der Gesellschafter oder auch des Insolvenzverwalters auf den Unternehmensleiter gerichtet. Er bekommt die Konsequenzen seiner Entscheidung unmittelbar und mit sofortiger Wirkung zu spüren. Die Auswirkungen für den Unternehmensleiter sind bekannt, er wird als alleiniger Schuldiger ausgemacht und von seinen Aufgaben entbunden. Er wird ausgeschlossen und es wird versucht, sich an ihm schadlos zu halten. Das Vertrauensverhältnis zum Alt-Arbeitgeber bzw. den Gesellschaftern ist zerstört. Die daraus meistens resultierende Folge ist ebenfalls absehbar, der Betroffene fällt in ein tiefes, emotionales Loch und wird zudem noch vom Geldhahn abgeschnitten.

Jetzt ist „guter Rat“ im wahrsten Sinne des Wortes teuer

Der Unternehmensleiter wird sich in dieser Situation an seinen Berater, zumeist einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Zunächst wird es in diesem Gespräch um die Frage der Haftung gehen. Ob eine persönliche Haftung des Unternehmensleiters in Frage kommt, hängt in der Regel von höchst komplizierten rechtlichen Fragestellungen ab. Eine sichere Prognose zur rechtlichen Einordnung und deren Folgen kann der Anwalt zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vornehmen.

Der Schwebezustand und damit auch die vorhandene Unsicherheit im Hinblick auf die Zukunft halten daher weiter an. Der Zeitpunkt, zu dem gewisse Ansprüche gegen den Unternehmensleiter von seinem Alt-Arbeitgeber geltend gemacht werden, bestimmt das Zeitfenster für den Abschluss der Auseinandersetzung. Der Ausgang eines Schadensersatzprozesses kann Jahre dauern. Der Unternehmensleiter wird sich daher auch mit seiner finanziellen Situation intensiv auseinander setzen müssen.

Bin ich als Unternehmensleiter für diesen Fall eigentlich versichert?

Diese prekäre und unsichere Haftungsangelegenheit vor Augen, stellt sich im Gespräch mit dem Anwalt immer die gleiche Frage, die da lautet: Bin ich als Unternehmensleiter für diesen Fall eigentlich versichert?

Im Regelfall verweist der Unternehmensleiter dann auf eine seiner Auffassung nach vorhandene D&O- Versicherung. Sein anwaltlicher Berater wird ihn jedoch darauf hinzuweisen haben, dass allein das Vorhandensein einer derartigen Versicherung noch keine Gewähr dafür ist, dass auch ein Versicherungsschutz zugunsten des Unternehmensleiters eintritt.

Für den Anwalt stellen sich hierbei zunächst ganz praktische Fragen, die der Unternehmensleiter zu beantworten hat:

1. Sind Sie im Besitz der Police? Wenn nein,
2. Können Sie belegen, dass Sie versichert sind? Wenn nein,
3. Wissen Sie bei welcher Gesellschaft die D&OVersicherung besteht? Wenn nein,
4. Haben Sie möglicherweise einen Auskunftsanspruch gegenüber dem alten Arbeitgeber oder dem Versicherungsvermittler?

Weiterlesen Unternehmensleiter, der Sündenbock für alles?! | Handelsblatt Journal März 2014

Autoren: Jörg Conradi & Wero Kossan

Vollständiger Artikel erschienen im Handelsblatt Journal Restrukturierung - Sanierung - Insolvenz März 2014