Herr Neubauer, ist auch die Gaswirtschaft von den neuen Regelungen betroffen?
Ja, selbstverständlich. Generell sind alle am Energiegroßhandelsmarkt tätigen Unternehmen von der REMIT betroffen. Die Gasversorger in Europa sind fast ausnahmslos auch mit ihren Portfoliomanagement- und Handelsaktivitäten, meistens am OTC-Markt über Broker, aber auch über die Gasbörsen, am Gasgroßhandel engagiert. Sobald an diesen Märkten Transaktionen getätigt werden, unterliegen diese Geschäfte einer Berichtspflicht und es muss zudem ein interner Prozess für die Bewertung von potenziellen Insiderinformationen installiert sein.
Gilt das generell nur für sogenannte Derivategeschäfte an den Terminmärkten oder auch für kurzfristiges Spotmarktgeschäft?
Die REMIT deckt mit den Reportingvorschriften die kurzfristigen Geschäfte bis T+2 und die Derivate ab, die nicht von MiFID I erfasst werden. Die EMIR hingegen umfasst Geschäfte mit derivativen Eigenschaften, für die demnächst auch Reportingvorschriften auf Basis der technischen Standards der europäischen Bankenaufsicht ESMA eingeführt werden. Das Problem für die meisten Unternehmen der Gaswirtschaft ist derzeit die noch unklare Definition für Energiederivate, insbesondere für OTC-Termingeschäfte und damit die Frage der Anwendbarkeit von REMIT oder EMIR.
Können Sie dieses ‚Problem’ etwas genauer ausführen?
Viele Gashändler arbeiten mit sogenannten OTC-Forwardkontrakten, die sie entweder bilateral oder über Broker mit ihren Geschäftspartnern abschließen. Die meisten dieser ‚physical Forwards’ werden auch wirklich geliefert. Bislang wurden diese Kontrakte daher nicht als Derivate klassifiziert. Dieses könnte sich aber durch die Formulierungen in der MiFID II ändern. Auch viele europäische Regulatoren votieren für eine Bewertung als Finanztermingeschäft. Aktuell hat sich die englische FCA für eine solche Einordnung ausgesprochen.
Was wäre die Konsequenz?
Im Rahmen der EMIR Vorschriften, denen dann auch viele der langfristigen Gashandelsgeschäfte unterliegen, kann es zu Clearingverpflichtungen oder zu alternativen Risikobesicherungsanforderungen kommen. Weiterhin müssen Unternehmen einen regelmäßigen Portfolioabgleich für die nicht geclearten Geschäfte durchführen. Dieses sollte zentral organisiert sein, ohne dass hier sensible Portfoliodaten nach außen gelangen. Insbesondere der Abgleich mit Kontrahenten aus dem Ausland kann kompliziert werden. Im Kontext dieser Anforderungen sind normalerweise Anpassungen an Handelsstrategie, in Prozessen, in Compliancevorschriften und Vertragsdokumenten notwendig.
Weiter zu Teil II des Interviews mit Maik Neubauer: Umsetzung von REMIT & EMIR auch für die Gasversorger auf der Ziellinie/ Teil II
Info: Zum Thema Erdgas findet vom 4. bis 06. Dezember 2013 in Berlin die 19. Jahrestagung Erdgas 2013 statt.
Das Interview führte Ingela Marré | Ingela Marré auf XING
Maik Neubauer treffen Sie auf unserer Veranstaltung REMIT, EMIR und MiFID II und auf auf XING