Steuerprüfung und Steuerhinterziehung in Deutschland

08.12.2014Finance

Warum sich Steuersünder selbst anzeigen

Steuervergehen sind keine Bagatelldelikte: gemäß Statistik des Bundesministeriums der Finanzen leitete die Steuerfahndung allein in 2012 fast 16.000 Strafverfahren ein. Dies führte insgesamt zu einer unglaublich kllingenden Anzahl von fast 2.000 Jahren Freiheitsstrafe bei 121, 1 Mio € zusätzlichen Geldstrafen. In dieser Infografik finden Sie die interessantesten Fakten zum Thema Steuerhinterziehung & Selbstanzeige auf einen Blick.

Steuerprüfung und Steuerhinterziehung in Deutschland - Infografik Statista

Wirtschaftlicher Schaden durch Steuerhinterziehung

Besonders dann, sobald wieder einmal ein Kauf sogenannter Steuer-CDs oder die Identifizierung prominenter Steuer-Betrüger öffentlich bekannt wird, steigt die Zahl der Selbstanzeigen: Eine Statista-Anfrage bei den Finanzbehörden der Bundesländer ergab, dass sich die Zahl der Selbstanzeigen 2013 um über 200 Prozent erhöht hat. Die meisten Anzeigen gingen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern ein.

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Neuer Rekord bei Selbstanzeigen

Zwischen 2003 und 2012 wurden von deutschen Steuerfahndern über 350.000 Fälle abgeschlossen. Dabei handelte es sich überwiegend um Fahndungsprüfungen, und mit steigender Zahl um Rechtshilfeersuche. In Folge ihrer Arbeit flossen dem Fiskus in den Jahren 2003 - 2012 insgesamt 18 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuergeldern zu!

In diesem Jahr hat es bereits mehr als 35.000 Selbstanzeigen gegeben. Im letzten Jahr waren es noch 24.000 - bis dahin Rekord.  Spitzenreiter in Deutschland ist Nordrhein-Westfalen:  Die Mehreinnahmen durch Selbstanzeigen betragen in 2014 bereits rund 365 Millionen Euro. Baden-Württemberg konnte durch 7117 Anzeigen fast 500 Mio. € mehr einnehmen. In Bayern meldeten sich 4600 reuige Steuersünder und spülten bis September 2014  rund 250 Mio € in das Steuersäckel. Experten warnen bereits vor einem Anstieg der Selbstanzeigen zum Stichtag 31.12.2014 auf über 40.000. Hintergund dieser Entwicklung könnte auch die zum 01. 01.2015 beschlossene Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige sein.

Steuerhinterziehung - Von Geldstrafe bis Freiheitsentzug

Stand heute: Strafen bei Steuerhinterziehung haben es schon in sich: Bleibt der hinterzogene Betrag unter 1.000 €, kann man von einer Einstellung gegen Auflagen ausgehen. Darüber winken Geldstrafen, sofern der Betrag unter 100.000 € bleibt. Wer mehr als 100.000 € Steuern  hinterzieht, kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen, die bis 1.000.000 zu Bewährung ausgesetzt werden können. Diese Option entfällt ab einem Steuerhinterziehungsbetrag von mehr als 1 Mio € .

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Quellen: www.statista.de, www.steuerstrafen.de / Onlineredaktion EUROFORUM