Steuern und Fußball – (k)ein Widerspruch

30.10.2013Finance, RechtVorsteuer, Steuern, Fussball

Steuern als Pausengespräch?

Für den Smalltalk in der Büromittagspause gibt es wenige Themen, die ein Gespräch schneller ins Stocken bringen als das deutsche Steuerrecht. Je nach Berufsgruppe kann eventuell noch die Firmenwagenbesteuerung zu kurzen Diskussionen führen. Die aktuellen Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) in München stehen allerdings wirklich nicht im Verdacht einen angeregten Mittagsplausch zu entfachen. Ganz im Gegensatz....

Steuern und Fußball – (k)ein Widerspruch

...zum Dauerbrennerthema in deutschen Kantinen, Mittagslokalen und Kaffeeküchen: der Fußball. Ob aktuelle Bundesligaergebnisse, Spielertransfers oder sonstige Geschichten oder Geschichtchen, ein begeisterter Fußballfan findet sich in fast jeder Runde.

Steuerthema bringt Fussballfans in Rage

Aktuell besteht nun die einmalige Gelegenheit den eingefleischten Fußballfan beim Mittagstisch mit einem BFH-Urteil in Rage zu bringen. Steuerrechtliebhaber sollten diese Chance nutzen; so viel Aufmerksamkeit wird ihr Lieblingsthema auf kurze Sicht auch medial nicht mehr bekommen. Widmen doch selbst der „kicker“ und „BILD“ dem Urteil einige Artikel. Der Grund? Viel Geld! Laut kicker.de könnten deutschen Profifußball-Klubs Steuernachzahlungen von bis zu 70 Millionen Euro drohen.

Borussia Mönchengladbach und der BFH

Wie so oft, wenn es im Steuerrecht um viel Geld geht, liegt der Grund auch in diesem Fall in der Umsatzsteuer, oder besser gesagt im Wortungetüm „Vorsteuerabzugsberechtigung“. Konkret betroffen ist die Borussia aus Mönchengladbach. Bei Vertragsverlängerungen im Profibereich hatten Spielerberater dem Verein Rechnungen inkl. Umsatzsteuer ausgestellt. Borussia Mönchengladbach hatte die gezahlte Umsatzsteuer wie üblich bei der eigenen Steuererklärung als Vorsteuer geltend gemacht und so den zu versteuernden Gewinn gemindert. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 2001 und 2002 beanstandete das zuständige Finanzamt diese Praxis, da laut den Steuerprüfern die Spielerberater keine Leistung an den Verein, sondern an den Spieler erbringen. Wenn kein Leistungsaustausch zwischen Spielerberater und Verein besteht, darf keine Umsatzsteuer anfallen. Die Gladbacher Borussia dürfte somit auch die Vorsteuer nicht geltend machen und müsste in erheblichem Maße Steuern nachzahlen. Hiergegen klagte der Verein erfolgreich beim Finanzgericht Düsseldorf (FG). Da das Finanzamt wiederum gegen dieses Urteil in Revision ging, lag die Entscheidung beim BFH, der das Düsseldorfer Urteil im August 2013 aufhob. Veröffentlicht wurde die Entscheidung am 16. Oktober 2013 mit Aktenzeichen XI R 4/11.

Ob Borussia Mönchengladbach nun tatsächlich Steuern nachzahlen muss und ob das BFH-Urteil in der Folgewirkung auch andere Profivereine trifft, ist dennoch unklar. Der Fall liegt jetzt wieder beim FG Düsseldorf. Umsatzsteuerexperten wie beispielsweise die Münchener Kanzlei „küffner maunz langer zugmaier“ prognostizieren, dass Spielerberater in Zukunft verstärkt mit Steuerprüfungen rechnen müssen.

Konsequenzen für Sportvereine

Welche Konsequenzen Sportvereine aus dem Urteil ziehen sollten wird auch Thema auf der 9. EUROFORUM-Jahrestagung „Die Non-Profit-Organisation“ im Januar 2014 in Köln sein.. Dr. Jörg Alvermann wird das aktuelle Urteile und weitere, oft unterschätzte Steuerrisiken für Sportvereine in seinem Vortrag „Sport und Steuern – aktuelle Prüffelder“ aufgreifen.

 

Autorin: Katrin Marie Schmitz, Konferenz Managerin EUROFORUM | Katrin Marie Schmitz auf XING