REMIT Implementing Acts

12.08.2014EnergieREMIT, Energiehandel, Energiepreise, IngelaMarre

REMIT Implementing Acts – die Reportinganforderungen werden klarer!

Am 22. Juli wurde durch die ACER der Entwurf für die Implementierungsvorschriften für die Umsetzung von REMIT veröffentlicht und damit den betroffenen Unternehmen zur Einsicht und Abschätzung der Auswirkungen auf das künftige Reporting zur Verfügung gestellt. Zeitgleich veröffentlichte auch die deutsche Bundesnetzagentur ein Merkblatt für die effektive un d rechtzeitige Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT*.

„REMIT Implementing Acts“ – die Reportinganforderungen werden klarer!!!

Verpflichtungen der REMIT

Obwohl in den vergangenen Monaten bereits viele Informationen bezüglich der Anforderungen an die Veröffentlichung von Insiderinformationen und das Reporting von Transaktionsdaten verfügbar waren, konkretisieren beide Veröffentlichungen insbesondere die zukünftigen Verpflichtungen für die Marktteilnehmer an den Energiegroßhandelsmärkten in Europa.

Während die Bundesnetzagentur in ihrem Merkblatt Nummer 1/2014 noch einmal auf alle Verpflichtungen der REMIT eingeht, konkretisiert die ACER in ihrem Dokument insbesondere die Vorschriften an das Reporting von Transaktionsdaten gemäß Art. 8(2) und Art. 8(6) der REMIT. Die Markttransparenzstelle (MTS) der BNetzA definiert noch einmal die Begrifflichkeit von Insiderinformationen, weist auf die Verpflichtung der Veröffentlichung dieser Insiderinformationen hin und definiert die Mindestanforderungen und Grundsätze einer effektiven und wirksamen Bekanntgabe.

Spätestens mit der Veröffentlichung dieses ersten MTS Dokuments sollten sich auch die Zögerer im deutschen Energiemarkt Gedanken über die Umsetzung einer Compliance für die notwendigen Meldeprozesse nach REMIT machen, die schon seit Ende 2011 geltendes Recht in der EU darstellt und die bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen für handelnde Personen und Organe eines Unternehmens mit sich bringen kann.

Insider- und Marktmissbrauchsvorschriften

Die ACER baut im ersten Teil ihres Dokuments bereits auf die im Unternehmen umgesetzte Compliance mit den Insider- und Marktmissbrauchsvorschriften (Art. 3 + 4 REMIT) auf und konkretisiert daher die nur noch Details für das Transaktionsdatenreporting. Im Entwurf des Implementing Acts (IA) wird daher noch einmal auf die Definition der Marktsegmente und Daten Bezug genommen, die in Kürze reportingpflichtig werden. Hierbei wird auch die Sonderrolle der TSO’s in der EU beachtet, die bereits erheblichen Berichtspflichten unterliegen, jedoch auch von REMIT betroffen sind, da sie über marktrelevante Informationen verfügen.

Die ACER definiert in ihrem Dokument ferner die Mindestanforderungen für das Reporting, die Reportingkanäle sowie die Fristen für die Übermittlung von Daten an die Regulatoren. Auch die hohen technischen Voraussetzungen für das Reporting werden dokumentiert, obwohl hier eine weitere Detaillierung sowohl über die ACER als auch über die BNetzA zu erwarten ist.

Rolle von Registered Reporting Members

Insbesondere die Rolle von Reporting-Intermediären, sogenannten Registered Reporting Members (RRM) muss weiter ausformuliert werden, da diese hierarchische Reportingarchitektur die zukünftigen Berichtspflichten für viele Marktteilnehmer erleichtern würde. Hierfür wird die ACER ein gesondertes Dokument veröffentlichen. Vom Konstrukt können hier aber Ähnlichkeiten zu den bereits von EMIR bekannten Trade Repositories erwartet werden. Aktuell ist dieses für Oktober 2014 angedacht.

Die technischen Voraussetzungen für eine effiziente RRM Infrastruktur im europäischen Energiemarkt sind unabdingbar, um die komplexe REMIT Reportinglandschaft in eine kostenverträgliche Realität umzusetzen. Welche Reportingsvariante jedes Energieunternehmen im Ergebnis wählt, bleibt diesem selbst überlassen. Große Energieversorger sowie Händler, die ein umfangreiches Portfolio von regionalen Versorgern oder Großkunden beliefern, sollten sich daher schnellstens Gedanken über ihre Rolle in der REMIT Reportingkette machen, da für die Umsetzung der rechtlichen, prozessualen Grundlagen sowie der technischen Plattformen nur 6 Monate nach Veröffentlichung der finalen Implementing Acts der ACER verbleiben.

*Abrufbar bei der Bundesnetzagentur

 

Autorin: Dr. Susann Funke, Partner, The Executive Partners Group, Hamburg

Kontakt: Ingela Marré, Conference Director EUROFORUM | XING

 

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