Neue Liquiditätsregeln 2014

Mitte Januar 2014 haben die obersten Bankaufseher des Baseler Ausschusses neue Regeln bei den künftigen Liquiditätsregeln beschlossen. Unabhängig davon müssen die Institute in Europa ab 2014 mit den Liquiditätsregeln starten.

Neue Liquiditätsregeln 2014 | Expertenartikel zur Bankenaufsicht 2014

Änderungen bei der Liquiditätsdeckungsanforderung

Ab 2015 müssen die Institute die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) verbindlich einhalten. Dafür sollen sie über einen angemessenen Bestand an lastenfreien liquiden Aktiva verfügen, die leicht in Barmittel umgewandelt werden können. Die im Rahmen eines von der Aufsicht definierten Liquiditätsstressszenarios ermittelten Nettoabflüsse werden auf diese Weise gedeckt.

Die jüngsten Beschlüsse verändern erneut die Definition liquider Aktiva. So können künftig die von den Zentralbanken zugesagten Liquiditätsfazilitäten unter bestimmten Voraussetzungen noch stärker im Liquiditätspuffer berücksichtigt werden.

Das Liquiditätsrahmenwerk enthielt bisher keine Vorschriften zur Offenlegung der LCR. Diese wurden nun beschlossen und gelten ebenso ab 2015. Die Offenlegung soll auf Basis eines einfachen Durchschnitts der täglichen Beobachtungswerte des abgelaufenen Quartals erfolgen. Die Offenlegungsdaten sind in die Offenlegungsberichte der Banken einzubeziehen.

Strukturelle Liquiditätsquote erneut konsultiert

Neben der LCR gibt es die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Sie verfolgt das Ziel, das Institute ihre Geschäfte auf dauerhafter Basis aus stabilen Refinanzierungsquellen speisen müssen, um eine tragfähige Liquiditätsfristenstruktur von Aktiva und Passiva zu erreichen.

Die Aufseher haben die Konzeption der NSFR überarbeitet und zur Konsultation gestellt. Der Grundgedanke der Kennziffer bleibt erhalten: Je liquider eine Aktivposition ist, umso weniger stabile Refinanzierung wird für sie benötigt. Der kurzfristigen, volatileren Refinanzierung wird eine höhere Aufmerksamkeit eingeräumt. Zusätzlich wird die Konsistenz zur LCR verbessert. Der Zeitplan bleibt von den Änderungen unberührt. So ist weiterhin vorgesehen, dass die Einführung frühestens ab 2018 erfolgt.

Liquiditätsmeldungen ab 2014 

Ab 2014 müssen die Institute auf Basis einheitlicher Erhebungsbögen auch die neuen Liquiditätskennziffern melden. Die Besonderheit der Liquiditätsmeldungen besteht darin, dass die einzelnen Bestandteile der Kennziffern vor ihrer verbindlichen Einhaltung zunächst im Rahmen einer so genannten Beobachtungsphase dargestellt werden.

Die Herausforderung für die Institute besteht darin, dass eine Vielzahl der Regelungen noch nicht final ist. Dies betrifft beispielweise die Definition liquider Vermögenswerte. Die abschließende Festlegung wird durch den europäischen Gesetzgeber erst Mitte 2014 erfolgen. Bis eine einheitliche Definition feststeht, ermitteln und identifizieren die Institute selbst die in Frage kommenden Aktiva.

Autor: Dr. Silvio Andrae, Deutscher Sparkassen- und Giroverband 

Kontakt: Kathrin Dietrich-Pfaffenbach, Conference Director EUROFORUM | XING