Braucht eine Rechtsabteilung ein (gutes) Image?

Hat eine Rechtsabteilung überhaupt ein Image und warum sollte sich ein General Counsel überhaupt um das Erscheinungsbild seiner Abteilung kümmern? Schliesslich besteht sein Auftrag ja nicht darin, anderen gefallen zu müssen, sondern er hat u.a. dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vom eigenen Unternehmen eingehalten werden.

Imagepflege als wirksame Überlebensstrategie einer Rechtsabteilung

Man kann nicht nicht kommunizieren!

Unabhängig davon, was man macht oder auch nicht: Es wird immer das Bild von sich nach aussen prägen. Welcher Jurist – ob externer Anwälte oder Legal Counsel – kennt das Stereotyp vom eigenen Berufsstand nicht und hat es schlimmstenfalls bereits selbst vorgeworfen bekommen: das Bild vom „notwendigen Übel“, dem Bedenkenträger oder des Geschäftsverhinderers. Das ist zu bedauern und es mag hierfür wohl viele Gründe geben. Auf jeden Fall zeigt dieses den Juristen zugeschriebene negative Bild, dass für diesen Berufsstand in seiner Kommunikation nach aussen durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht.

Kostenstelle vs. Wertschöpfung

Rechtsabteilungen werden grundsätzlich als Kostenstelle und nicht als Profit Center empfunden. Da hilft es auch wenig, wenn man geltend macht, dass das Unternehmen zwingend einen rechtlichen Schutz benötigt oder man dafür sorgt, dass Anforderungen einer Aufsichtsbehörde korrekt erfüllt und umgesetzt werden. Man findet sich so in einem permanenten Erklärungsnotstand, aus dem es kein Entrinnen mehr gibt. Will man das Erscheinungsbild als Rechtsabteilung positiv verändern, sollte deshalb der Versuch unternommen werden, sich vielmehr als konstruktiver und wertgenerierender Problemlöser und Nutzenstifter zu positionieren. Das erfordert unter anderem ein Umdenken in der Denkhaltung des klassischen Juristen: weg vom Verständnis, bloss juristische Fragestellungen beantworten zu müssen, und hin zu echter Kundenorientierung beim Erbringen der eigenen Rechtsdienstleistungen.

Imagepflege als wirksame Überlebensstrategie einer Rechtsabteilung

Solange die Daseinsberechtigung einer Rechtsabteilung davon getragen ist, nur die legislativen Pflichtübungen zu erfüllen sowie die Geschäftsführung von Haftungs- und Verantwortlichkeitsfällen zu verschonen, wird man sich zwangsläufig in einer reaktiven und defensiven Rolle befinden. Will man in dieser Position zum Beispiel Ressourcen ausbauen, sei es in Form von zusätzlichem Personal oder von zusätzlichem Budget, wird man als Argument konsequenterweise nur den Drohfinger einsetzen können. Kann eine Rechtsabteilung aber schlüssig erklären, welche Bedürfnisse es für welche Kunden besser bzw. günstiger als Dritte befriedigen kann, wieso sich eine solche Investition in sie lohnt und wie man echte Wertschöpfung generiert, wird die Diskussion auf eine andere Sachebene angehoben. Dies hat auch den angenehmen Nebeneffekt, als Rechtsdienstleister zu überzeugen – was ja von Rechtsabteilungen bei externen Anwälten nicht selten noch immer moniert wird.

Ergebnis

Unbestritten bleibt, dass man es mit einem guten Erscheinungsbild in verschiedener Hinsicht einfacher haben wird. Mit dem richtigen Image verändert sich nicht nur die Wahrnehmung und Ausgangslage eines Gesprächs, sondern ein solches verspricht eine nicht weniger erfolgreiche Verhandlung. Auch die Rekrutierung neuer Mitarbeiter wird mit einer solchen Basis einfacher. Abgesehen davon verändert sich die Zusammenarbeit und Arbeitsumgebung in angenehmer und positiver Weise. Es gibt deshalb keine Gründe, sich nicht um ein gutes Image zu bemühen, jedoch viele, die dafür sprechen, ernsthaft darin zu investieren.

Autor: Dr. Bruno Mascello, LL.M., EMBA-HSG, Rechtsanwalt, Vizedirektor und Lehrbeauftragter an der Executive School (ES-HSG) der Universität St.Gallen

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