Automobil-Zulieferindustrie weiterhin im Fokus des Kartellrechts

17.03.2015Auto & Produktion, RechtAutomobilbranche, ElkeSchneider, Kartellrecht

Automobil-Zulieferbranche im Fokus der EU-Kommission

Auch 2015 ist die Automobil-Zulieferbranche weiterhin im Fokus der EU-Kommission. Die Kommission hat in letzter Zeit empfindliche Geldstrafen gegen Automobil-Zulieferer verhängt. Wir haben dazu unseren Referenten Dr. Alexander Birnstiel, Kartellrechtsexperte bei der Kanzlei Noerr, befragt.

Automobil-Zulieferindustrie weiterhin im Fokus des Kartellrechts

Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren häufig hohe Geldstrafen gegen Automobil-Zulieferer verhängt. Kann man sagen, dass sich die Kommission auf die Zulieferbranche eingeschossen hat oder stehen auch andere Branchen in Europa unter solch starker Beobachtung?

Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Branchen untersucht und dabei zum Teil empfindliche Bußgelder verhängt. Da wären zum Beispiel die Untersuchungen im Finanzsektor. Die Europäische Kommission hat bis heute bereits Bußgelder in Höhe von 1,7 Milliarden Euro wegen Zinsmanipulationen (LIBOR, EURIBOR) verhängt, obwohl noch nicht alle Verfahren abgeschlossen sind. Milliardenstrafen gab es außerdem für die sogenannten Bildröhren- und LCD-Kartelle.

Mit Sicherheit ist es aber so, dass die Automobil-Zulieferbranche zur Zeit unter besonderer Beobachtung der Kartellbehörden steht. Die Europäische Kommission hat in dieser Branche erst zwei Kartelle – Kabelbäume und Wälzlager – bebußt. Verfahren wegen vermeintlich illegaler Absprachen u.a. bei Thermo-, Abgas-, Insassensicherheits- und Lichtsystemen laufen noch. Das schließt auch nicht aus, dass die EU-Kommission weitere Zulieferer unter die Lupe nimmt. Nach Aussage des ehemaligen Wettbewerbskommissars Joaquin Almunia vermutet die EU-Kommission „Kartelle bei fast allen Teilen, die man für ein Auto braucht.“

Die Häufung von Kartellverfahren im Automobil-Zulieferbereich hat mit Sicherheit mehrere Gründe. Zum einen dürften Automobil-Zulieferer, die durch die Untersuchungen der Kartellbehörden nervös werden, vermehrt Selbstanzeigen (sog., „Kronzeugenanträge“) erstatten. Zum anderen werden im Rahmen eines Verfahrens häufig weitere Verstöße für andere Produkte aufgedeckt. Weiterhin darf man Europa nicht isoliert betrachten. In den letzten Jahren sind Kartellbehörden weltweit – z.B. in den USA, Kanada und Japan – massiv gegen Kartelle in der Automobilzulieferbranche vorgegangen. Diese Behörden sind miteinander vernetzt und tauschen sich regelmäßig aus. So kann es dazu kommen, dass zum Beispiel eine Untersuchung durch die US-amerikanische Kartellbehörde zu einem bestimmten Autoteil ein Verfahren der EU-Kommission auslöst und umgekehrt.

Schließlich steht die Zulieferbranche auch unter der Beobachtung des Bundeskartellamtes, das in den letzten Jahren Lieferanten von Autoblechen, Hutablagen und Kofferraumisolierungen durchsuchte. Die Verfahren laufen zum Teil noch.

Welches wären die wichtigsten Tipps für Mitarbeiter eines Zulieferers, nicht in den Fokus der Kommission zu geraten? Was ist erlaubt, was verboten? Darf man – überspitzt formuliert – nicht einmal mehr mit einem Kollegen aus einem Konkurrenz-Unternehmen bei der EUROFORUM Tagung „Recht in der Automobil-Zulieferindustrie“ Erfahrungen austauschen?

Kontakte zwischen Wettbewerbern bergen stets das Risiko, dass es zu Verstößen gegen das Kartellrecht kommt. Mitarbeiter von Zulieferern sollten daher bei Kontakten mit Kollegen aus Konkurrenz-Unternehmen besondere Vorsicht walten lassen.

Streng verboten sind nicht nur Preis-, Mengen-, Kunden- und Gebietsabsprachen, sondern auch bereits der bloße Austausch wettbewerblich sensibler Informationen, d.h. z.B. zu Preisen und Preisbestandteilen, Kalkulationsgrundlagen, Margen, Rabatten, Kundenkonditionen, Marktanteilen, Kosten, Kapazitäten, Geschäftsstrategien, Marktentwicklungen, usw.

Bei Seminaren, Tagungen oder auch Messebesuchen gilt das Gebot zur Vorsicht nicht nur für die Dauer des offiziellen Programms. Als gefährlich erweist sich in der Praxis insbesondere auch der informelle, entspannte „Erfahrungsaustausch“ mit Wettbewerbern in Kaffee- und Zigarettenpausen und anlässlich des Rahmenprogramms. Es ist unter Risikomanagementgesichtspunkten sicherlich nicht überzogen, dass Unternehmen immer öfter dazu übergehen, Wettbewerberkontakte im Rahmen von Social Events oder am Rande des offiziellen Programms (z.B. an der Hotelbar) ganz zu unterbinden.

Bei Verstößen oder in Zweifelsfällen sollten sich Mitarbeiter umgehend und ausnahmslos an ihre Vorgesetzten oder die Rechtsabteilung wenden, damit eine kartellrechtliche Überprüfung des Vorgangs erfolgen kann.

Unternehmen können sich vor Bußgeldern schützen, sie können eine Meldung beim Bundeskartellamt einreichen. Wer dort als erster einen Hinweis auf ein Kartell gibt, dem wird die gesamte Strafe erlassen. Wird von dieser Art „Kronzeugenregelung“ viel Gebrauch gemacht?

Die Kronzeugenregelung ist bei der Aufdeckung von Kartellen von entscheidender Bedeutung. Die Mehrzahl von Kartellen wird mithilfe sogenannter Kronzeugen aufgedeckt. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass grundsätzlich nur der erste, der von sich aus Hinweise auf ein Kartell gibt, mit einem vollständigen Bußgelderlass rechnen kann.

Unternehmen, die erst nach Eröffnung des Verfahrens mit der Kartellbehörde kooperieren wollen, können zwar immer noch von einer Bußgeldreduktion profitieren. Deren Höhe hängt dann jedoch entscheidend vom Zeitpunkt des Antrags sowie von der Qualität der zusätzlich gelieferten Beweismittel ab. Nach einer Durchsuchung setzt daher häufig ein regelrechtes Wettrennen ein, bei dem die beteiligten Unternehmen versuchen, sich einen möglichst guten Rang zu sichern.

Für Unternehmen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an einem Kartell beteiligt gewesen sein könnten oder die von einer Durchsuchung betroffen waren, ist es daher besonders wichtig, dass sie den Sachverhalt intern so schnell wie möglich aufklären, um dann die weitere Strategie festlegen zu können. Da mit zunehmender zeitlicher Distanz der Untersuchungen die Aussicht auf eine substantielle Bußgeldreduktion schwindet, ist Zeit hier sprichwörtlich Geld.

Wie wird diese Entwicklung weiter gehen?

Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen noch laufenden Kartellverfahren steht zu erwarten, dass die Automobilzulieferbranche auch in Zukunft im Fokus der Kartellbehörden bleiben wird. Bei Verstößen gegen das Kartellrecht drohen empfindliche Bußgelder, die je nach Unternehmensgröße schnell einen zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag erreichen können.
Für alle in der Automobil-Zulieferbranche tätigen Unternehmen ist es daher im aktuellen Umfeld besonders wichtig, ernsthafte Compliance- und Monitoringaktivitäten zu entfalten.

Das setzt die Entwicklung und Implementierung eines kartellrechtlichen Compliance-Programms voraus, das auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten ist. Mitarbeiter (bis in die Unternehmensleitung hinein) sollten regelmäßig zur Einhaltung der kartellrechtlichen Regelungen geschult und entsprechend beaufsichtigt werden.

Soweit ein Kartellverstoß schon stattgefunden hat, geht es im Zusammenhang mit internen Monitoringmaßnahmen um Aufdeckung, Abstellung und einen bußgeldvermeidenden oder zumindest bußgeldreduzierenden Ausstieg.

Zudem sollten auch ohne konkreten Anlass die Mitarbeiter auf richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen geschult werden. Vor diesen „Dawn Raids“ ist grundsätzlich kein Unternehmen immun und Fehlverhalten in diesem Zusammenhang hat bereits in der Vergangenheit zu empfindlichen Bußgeldern geführt.

Schließlich drohen – meist erst im Anschluss an die Verhängung von Kartellbußen – Kartellschadenersatzrisiken, die es sinnvoll erscheinen lassen, möglichst frühzeitig eine passende „Litigation-Strategie“ zu entwickeln.

 

Dr. Alexander Birnstiel LL.M., Rechtsanwalt, Partner, Noerr LLP und Referent auf der Recht in der Automobilzulieferindustrie. Er ist Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht von Noerr und berät in allen Fragen des deutschen und des europäischen Kartellrechts. Dabei vertritt er seine Mandanten sowohl in Kartell-, Missbrauchs- und grenzüberschreitenden Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission als auch vor deutschen und vor europäischen Gerichten. Ferner begleitet er Unternehmen zu Kartellschadenersatzthemen, bei Compliance-Fragen und in Dawn Raid-Szenarien. Alexander Birnstiel hat umfangreiche Erfahrungen mit Sachverhalten aus der Automobil- und Automobilzulieferindustrie und berät daneben regelmäßig Unternehmen aus den Bereichen Medien, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Industrie, Chemie, Lebensmittel und Einzelhandel.

Kontakt: Elke Schneider, Senior-Konferenz-Manager EUROFORUM |  XING