Auf dem Prüfstand: Rabatte für Arzneimittel – aktuelle Fragen
Die Belastung der Arzneimittelindustrie durch die seit 01.08.2010 auf 16 % erhöhten Rabatte für nicht festbetragsgebundene Arzneimittel ist seit dem 01.01.2014 weggefallen. Geblieben ist aber das Preismoratorium auf dem Stand vom 01.08.2009. Nach den Plänen der großen Koalition soll der Preisstopp bis zum 31.12.2017 fortgesetzt werden. Damit wird der Arzneimittelindustrie das Inflationsrisiko für nahezu achteinhalb Jahre überwälzt, eine Kompensierung der seit dem 01.08.2009 eingetretenen Kostensteigerungen durch Preisanpassungen ist nicht möglich.
Diese Belastungen der Hersteller gelten auch gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherungen und den Beihilfeträger. Weder die finanzielle Situation der GKV noch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern eine Fortführung der ausdrücklich als Ausnahmeregelungen in 2010 eingeführten Zwangsinstrumente angesichts der Finanzreserven der GKV von ca. 27 Mrd. Euro. Vielmehr erscheint die geplante Regelung als weiterer Schritt in Richtung staatliche Preisfestsetzung für Arzneimittel.
Methodisch wird so vorgegangen, dass vorgeblich befristete Eingriffe angeordnet werden, um eine verfassungsgerichtliche Überprüfung ihrer Angemessenheit und Zumutbarkeit zu erschweren. Auch die Fakten lässt der Gesetzgeber häufig außer Betracht angesichts der relativen Einfachheit, mit der im System der Zwangsrabatte eine Stellschraube zu Lasten der Arzneimittelindustrie verändert werden kann. Demnach erscheint angesichts der bestehenden – im Vergleich zu den sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitssystem auch besonderen – Heranziehung der Arzneimittelindustrie zur finanziellen Entlastung der GKV und PKV, mit der Fortführung des Preismoratoriums eine Grenze der Zumutbarkeit überschritten zu sein.
Auch - gesondert betrachtet - gegebenenfalls noch zumutbare Grundrechtseingriffe können in ihrer Kumulation einen verfassungswidrigen Grundrechtseingriff darstellen. Dies lässt es wünschenswert erscheinen, die Fortführung des Preismoratoriums durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Autorin: AMNOG und Rabattverträge – aktuelle Fragen. Dr. Ursel Paal. Taylor Wessing
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